Donnerstag, 24. April 2014

Die Machthaber i Ägypten zwingen die Menschen praktisch wieder auf die Straße

Das die internationale Politik ziemlich korrumpiert ist, bestätigt auch dieser Fall einmal
mehr! Natürlich muss man/frau beinah sagen, genehmigen die USA wieder Waffen-
lieferungen an Ägypten, wenn es um Vorteile der eigenen Rüstungsindustrie gehrt.
Schlimmstenfalls profitiert auch noch der Ex-Vize-Präsident und Waffenindustrielle
Dick Cheney von dieser Sauerei ?? Einem der größen Demokratie-Verbrecher dieses
noch jungen Jahrtausend.

Doch daraus kann nichts werden, zumal es für Kampfhubschrauber schon gar keine
Rechtfertigung geben kann! Die Not vieler Millionen Ägypter ist in den letzten Jahren
eher größer denn kleiner geworden! Und die Ägypter haben eindeutig ein Anrecht auf
die Investition der gut 200 Millionen Dollar in die eigene Gesellschaft!
Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle aufgrund von Regierungsversagen notleidenden
Menschen, Thomas Karnasch

USA liefern wieder Waffen an Ägypten

Die US-Regierung hat angekündigt, nach vielen Monaten Waffenlieferungen und Finanzhilfen an Ägypten wieder aufzunehmen. Washington gab grünes Licht für den Export von zehn Apache-Kampfhubschraubern.

Ein amerikanischer Apache-Kampfhubschrauber. Zehn Stück sollen nach Angaben des Pentagons an Ägypten geliefert werden
Foto: picture alliance / dpa Ein amerikanischer Apache-Kampfhubschrauber. Zehn Stück sollen nach Angaben des Pentagons an Ägypten geliefert werden
Nach monatelanger Zurückhaltung wegen des Umsturzes in Ägypten wollen die USA wieder Waffen an die Regierung in Kairo liefern und Finanzhilfen freigeben. Das US-Außenministerium erklärte am Dienstag (Ortszeit), Ägypten habe bewiesen, dass es den Friedensvertrag mit Israel einhalte und die strategischen Beziehungen zu den Vereinigten Staaten fortsetze. Damit qualifiziere es sich für Unterstützung.
Dies habe die Regierung gegenüber dem US-Kongress offiziell bestätigt, gab das Außenministerium bekannt. Damit ist auch der Weg frei für die seit Langem geplante Lieferung von Kampfhubschraubern des Typs Apache; US-Verteidigungsminister Chuck Hagel sagte seinem ägyptischen Kollegen Sidki Sobhi die Lieferung von zehn solchen Hubschraubern zu, wie das Pentagon nach einem Telefonat der beiden mitteilte.
Die Lieferung war gestoppt worden, nachdem das ägyptische Militär den islamistischen Präsidenten Mohammed Mursi im Juli 2013 gestürzt hatte. Außerdem soll ein Teil der jährlichen Militärhilfe der USA an Ägypten im Umfang von 1,3 Milliarden Dollar (rund 940 Millionen Euro) jetzt freigegeben werden. Dies betrifft vor allem Mittel zur Terrorabwehr und zur Absicherung der Sinai-Halbinsel, die als Basis für Terrorgruppen dient.

Kerry trifft sich mit Ägyptens Geheimdienstchef

Heute regiert die Militärregierung in Kairo Ägypten mit harter Hand. So warnte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) die US-Regierung zu Monatsbeginn davor, die Hilfen wieder hochzufahren.
Für diesen Mittwoch ist ein Treffen von US-Außenminister John Kerry mit dem ägyptischen Geheimdienstchef in Washington vorgesehen. Sein Ministerium stellte klar, dass die US-Regierung gegenüber dem Kongress noch nicht bestätigen könne, dass Ägypten Schritte zur Demokratisierung unternehme.
Kerry habe die Übergangsregierung in Kairo gedrängt, diesen Übergang voranzutreiben und freie, faire und transparente Wahlen abzuhalten. Die Beschränkungen der Meinungsfreiheit müssten aufgehoben werden.

Sonntag, 20. April 2014

"TTIP-Freihandelsabkommen soll Fracking über Umweg nach Europa bringen"

TTIP-Freihandelsabkommen soll Fracking über Umweg nach Europa bringen

Bild: Frackinganlage in den USA. (Lizenz: CC-BY-2.0, Auto: wcn247)
Eine neue Studie der Nichtregierungsorganisation Power-Shift belegt, dass Energiekonzerne über das im Transatlantischen Freihandelsabkommen vorgesehene Investor-Staats-Klagerecht (ISDS) die Nutzung der hoch umstrittenen Fördertechnologie Fracking in Europa durchsetzen könnten. Dazu erklärt Bruno Kramm, Beauftragter für das Freihandelsabkommen TTIP und Kandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahlen im Mai:
»Auch wenn die Europäische Kommission und EU-Kommissar Karel de Gucht immer wieder abwiegeln: Die Klagerechte, die im aktuell zwischen Europa und USA verhandelten Freihandelsabkommen TTIP vorgesehen sind, gleichen jenen des NAFTA-Abkommens.
Bei NAFTA war die kanadische Provinz Quebec das erste Opfer, das wegen seines Moratoriums gegen Fracking vom Ölkonzern Lone Pine zu einem Schadensersatz von 250 Mio. US-Dollar verurteilt wurde. Und Wenn Öl- und Gaskonzerne Fracking auch in Europa einklagen können sollen, wird Umwelt und Gesundheit auch hier zur Verhandlungsmasse der Lobbyisten und Hinterzimmerpolitiker erklärt.
Offiziell hat de Gucht das Investor-Staats-Klagerecht ausgesetzt. Doch im Hintergrund
wird fieberhaft an einer neuen Version geschrieben. Doch Ein Klagerecht, das seinem Ursprung nach zum Investitionsschutz in Krisenregionen gedacht war, darf nicht als Handelsdiktat missbraucht werden, um die Demokratien in den USA und Europa zu erpressen.
«
[1] Link zur Studie von Power-Shift:
http://power-shift.de/wordpress/wp-content/uploads/2014/03/Kurzstudie-Fracking-TTIP-CEO_PowerShift_FoE-Europe-et-al-3-2014.pdf

Montag, 14. April 2014

Wissenschaftler glauben, dass Moskau bald das Geld ausgehen wird

Bahnt sich darüber hinaus dann sowas wie eine Revolution in der Russischen Föderation
an ?? Wenn es aus Moskau unverhohlen heißt, sollten russischstämmige Bürger in der
Ostukraine ernsthaft zu Schaden kommen, dann werde militärisch eingegriffen.
Und dann auf mehr als absurde Weise erklärt wird, Moskau mische sich nicht in der
Ukraine ein und plane das auch nicht, weil es den eigenen Interessen zuwider laufe,
dann deutet das auf eine gewisse Unwilligkeit hin, den Plan vom gefühlten Zaren
Wladimir voll und ganz mit zu tragen!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Dienstag, 8. April 2014

Moskau sichert dem eigenen Volk Verbesserungen im Wahrnehmen grundlegender Rechte zu

Es ist natürlich einfach, Richtung Regierung der Ukraine zu fordern, dass sie die Rechte
der Menschen in der Osrukraine mehr Beachtung schenken soll.
Allerdings müssen Menschen im allgemeinen ihre Rechte in vernünftiger Weise wahrnehmen!
Wozu aber zum Beispiel zweifelsfrei nicht gehört, einfach mal so mit Waffengewalt Regierungs-
gebäude zu besetzen! Wer so etwas macht, und dann auch noch in ähnlichem Zusammenhang
wie aktuell in der ostukrainischen Stadt Donez, hat bestenfalls u.a. das Recht, körperlich
unversehrt in die von ihm gewünschten Gebiete außerhalb ukrainischen Staatsgebietes, also
entweder auf der von Russland anektierten Halbinsel Krim oder direkt auf russisches Staats-
gebiet überführt zu werden. Und selbst das auch nur dann in gewaltfreier Form, wenn diese
dabei selbst keine Widersetzung leisten.

Ähnlich wird es jetzt Moskau ergehen, indem es die vorausgezahlte vertraglich vereinbarte
Pacht für den russischen Militärhaven auf der Krim nach den Vorgängen selbstverständlich
nicht wiedser zurückfordern kann.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein internationales Gericht einem solchen Ansinnen unter
den Vorzeichen zusprechen würde.

Wer von anderen Staatsregierungen fordert, sie solle die Rechte der eigenen Bevölkerung
mehr beachten, kann im Grunde gar nicht umhin kommen, als mit der eigenen Bevölkerung
einen offenen Diskurs über eben den Zustand der Rechte der eigenen Bevölkerung, also
darüber zu führen, ob es nicht doch möglicherweise so ist, dass das russische Parlament
die grundlegenden Rechte der eigenen russischen Bevölkerung besonders in letzter Zeit
noch zusätzlich eingeschränkt hat!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Samstag, 5. April 2014

Weiterer Beleg, dass besonders konservative Politiker mehr unter Gefühlsarmut und Verantwortungslosigkeit leiden





-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Eines wird immer überdeutlicher: auch Madam Merkel weiß höchstens, wie Menschenrechte geschrieben wird!
Datum: Sat, 05 Apr 2014 16:19:27 +0200
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An: info@cdu.de, info@csu-bayern.de, info@fdp.de, info@spd.de, info@gruene.de, info@die-linke.de


Auch das kommt gewissermaßen einer geistigen und moralischen Bankrotterklärung
gleich: nur weil die Linken diesen wichtigen Antrag eingebracht haben, galt offenbar bei der also zunehmend korrumpierteren Bundesregierung und der zweite-Liga-FDP das Parteidiktat ???
= Die SPD-Machthaber - sinngemäß: nur die Linken müssen sich ändern, wir fühlen uns pudelwohl in unserem Mief ...

Unglaublich:
Die zunehmend unmenschliche Merkel-Agitation bestätigt den Erz-Verbrecher David McAllister als Spitzenkandidaten für die anstehende Europawahl.

Und Medien sollten nicht vergessen, über ihre Pflichten gegenüber den Menschen nachzudenken !!!  So nähern sich Medien terroristischen Vereinigungen!

Weiterer Beleg, dass besonders konservative Politiker mehr unter Gefühlsarmut und Verantwortungslosigkeit leiden

Auch das ist der Stoff, aus dem in naher Zukunft Kriege entstehen können.
Sitzen im UN Klimarat auch überwiegend Konservative ???
Das mit exzellenteste Werkzeug gegen den Klimawandel - insbesondere gegen
den steigenden Meeresspigel & Temperatur sowie Trinkwassermangel - ist das
durchdachte Einleiten von salzhaltigem Meerwaser in nahegelegene Wüsten!
Besonders die USA haben auch darüber eine durchaus sehr effektive Möglichkeit,
um Naturkatastrophen stark abmildend vorzubeugen!

T A T S A C H E:
Die Finanz und Wirtschaftskrise ist ohnehin mindestens in gleicher Weise der
internationalen Politik anzulasten - wie der Finanzwelt.
Das Ausmaß:
Die weitreichend korrumpierte Politik hätte nur wenigstens zeitweise die Spitzen-
steuern nicht nur anheben können, sondern müssen !!!
Ein Verbrechen!
Ohne Worte

Montag, 31. März 2014

Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP - Themenschwerpunkt auf 3sat

nano - 3sat
Weg frei für Chlorhühner
Verbraucherschützer kritsieren Handelsabkommen
Verbraucherschützer fürchten, dass in den eher geheimen Gesprächen zum Freihandelabkommen zwischen den USA und der EU am Ende Lobby-Interessen der Konzerne überwiegen.
Die Protestbewegung Campact hat im Internet mehr als 340.000 Unterschriften gegen das transatlantische Freihandelabkommen (TTIP)gesammelt. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Ausländische Konzerne könnten EU-Länder vor nicht öffentlich tagenden Schiedsgerichten auf hohen Schadenersatz verklagen. In den Kommunen drohten Privatisierungen von Wasser, Bahn, Gesundheit und Bildung. Die US-Agrarlobby wolle in Europa genmanipuliertes Essen, Hormonfleisch oder mit Chlor desinfizierte Hühnchen verkaufen. Der Datenschutz werde ausgehöhlt. US-Energiekonzerne wollten in Europa mit Fracking Schiefergas fördern.
"Wir haben Angst, dass in den Verhandlungen der Verbraucherschutz völlig unter die Räder kommt", sagt Pia Eberhardt von der Anti-Lobby-Organisation "Corporate Europe Observatory" (CEO). "Wenn man sich anschaut, was sich US-Konzerne von den Verhandlungen wünschen, geht das in genau die Richtung, dass mehr Gentechnik auf unseren Tellern landet." Es gehe um die Unterwanderung von Lebensmittelstandards, für die Menschen viele Jahre gekämpft haben.
"Wir brauchen für Produkte, die auf unseren Märkten nicht gewünscht sind, weiterhin Einfuhrverbote", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen. "Wir dürfen uns nicht damit vertrösten lassen, dass Chlorhähnchen und mit Hormonen versetzte Milch für den europäischen Markt nur gekennzeichnet werden."
Wenn Hühner wie in den USA zur Desinfizierung beim Schlachten durch ein Chlorbad gezogen würden, sei der Anreiz für hohe Hygienestandards in Ställen gering. Billen forderte im Dezember 2013 für die Verhandlungen ein eigenes Kapitel zum Verbraucherschutz. Die Europäer wollten auch nicht, dass gentechnisch veränderte Produkte oder Klonfleisch verkauft würden - selbst wenn man eine Kennzeichnung aufbringe. "Es gilt, die Wünsche der Verbraucher zu respektieren", betonte Billen.
"Die Vereinbarung hat das Potenzial, die Verbrauchersicherheit und die Verbraucherschutzregeln in einem negativen Sinn zu verändern", sagte die Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands, Monique Goyens. Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften der EU seien schließlich die strengsten der Welt, sagte die Direktorin der Europäischen Allianz für öffentliche Gesundheit, Monika Kosinska.
Mediathek
VideoFreihandel mit Nebenwirkungen
Bei der Freihandelszone zwischen EU und USA müssen nach Meinung der Verbraucherzentralen notfalls Handelsschranken für Lebensmittel bestehen bleiben. (nano-Beitrag vom 10. Dezember 2013)
Glossar
Freihandelsabkommen
Der Freihandelspakt zwischen EU und USA soll Handelsschranken abbauen und Bereiche wie Landwirtschaft, Investitionsschutz und technische Standards für Autos regeln.
Klonfleisch
Keine Kennzeichnung und kein Verbot
Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere können auch künftig ohne Kennzeichnung in Europas Supermärkten verkauft werden.
 
Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP - scobel/3sat
Die geplante Freihandelszone von EU mit USA
Im Juli 2013 begannen Verhandlungen der EU mit den USA über die Schaffung der größten Freihandelszone der Welt. Am Ende der Gespräche soll die "Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft" (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) mit einem gemeinsamen Wirtschaftsraum für mehr als 800 Millionen Verbraucher stehen.
Der Verzicht auf Zölle, Quoten und andere Handelsbarrieren sowie die Angleichung von Produktstandards könnten Einsparungen in dreistelliger Milliardenhöhe bringen. Für Deutschland als bedeutende Exportnation wäre eine solche Freihandelszone besonders wichtig.
Kritiker befürchten, die Vereinbarungen könnten zu einer Verwässerung europäischer Verbraucherschutz-Standards führen - etwa durch Hormonfleischimporte. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat diese Bedenken immer wieder zurückgewiesen.
Einheitliches Zollgebiet
In einer Freihandelszone vereinigen sich mehrere Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbeschränkungen zwischen ihnen soll das Wirtschaftsleben ankurbeln. Außenzölle für Drittstaaten bleiben aber bestehen.
Als Gegenstück zum EU-Vorläufer EWG (später EG) gründeten 1960 Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Portugal, Österreich und die Schweiz die Europäische Freihandelsassoziation Efta. Mit dem 1973 beginnenden Beitritt von Efta-Mitgliedern zur EG verlor das Freihandelsbündnis an Bedeutung.
Weltweit bedeutendste Freihandelszone
Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten. Als erste derartige Vereinbarung mit einem asiatischen Land trat 2011 ein EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea in Kraft. Ende 2012 folgte ein entsprechender Pakt mit Singapur. Das angestrebte Abkommen der EU mit den USA würde einen Markt mit gut 800 Millionen Einwohnern umfassen und die weltweit bedeutendste Freihandelszone schaffen.
Auch in anderen Teilen der Erde koordinieren Staaten ihre Volkswirtschaften. Die USA, Kanada und Mexiko vereinbarten 1994 das Nordamerikanische Freihandelsabkommen Nafta. Der 1991 gegründete "Gemeinsame Markt des Südens" (Mercosur) ist ein südamerikanischer Wirtschaftsverbund. 2010 vollendeten sechs Länder der südostasiatischen Staatengemeinschaft Asean ihre Freihandelszone Afta. Vier weitere Asean-Mitglieder haben bis 2015 Zeit, um ihre Zölle auf Asean-Einfuhren auf null bis fünf Prozent zu reduzieren.
Sendung zum Thema
Europas Zukunft
Verschluss-Sache Freihandelsabkommen
 
 
 
Handel ohne Grenzen - makro/3sat
Freihandelsabkommen zwischen EU und USA
Es wäre der größte Wirtschaftsraum der Welt und für Firmen ein Riesenvorteil: ein großer Markt mit einheitlichen Standards. Mehr Wettbewerb bedeutet für Verbraucher fallende Preise. Die Sache hat allerdings einen Haken.
Es soll der ganz große Wurf werden: Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa. Ein Abkommen, von dem knapp ein Drittel des Welthandels betroffen wäre. Eine transatlantische Vereinbarung, die durch den Wegfall von Handelshemmnissen und Zöllen vieles vereinfachen soll: scheinbar simple Dinge wie einheitliche Autoblinker oder Stromstecker, im Gegenzug aber auch den freien Zugang für gentechnisch veränderten US-Mais ohne besondere Kennzeichnung.

Die EU-Kommission erhofft sich einen Schub von 120 Milliarden Euro für die Wirtschaft diesseits des Atlantik, US-Präsident Barack Obama hunderttausende neue Jobs. Was von diesen Prognosen zu halten ist, wird sich zeigen. Die einzig relevante Studie zum Thema Freihandel haben wir in unserer dreiteiligen Miniserie (siehe Analyse unten) unter die Lupe genommen.

Kritiker fürchten die Absenkung von Standards im Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz. Und sie prangern die Intransparenz bei den Verhandlungen an. Die EU-Kommission lässt indes keinen Zweifel daran, dass sie das Abkommen mit den USA unbedingt will.
Online extra
Freihandelsabkommen: Eine Analyse
© dpa
Wie immer gibt es zwei Meinungen - die einen sind dafür, die anderen sind dagegen. Unsere Sendung zum Freihandelsabkommen bietet jedenfalls eine gute Gelegenheit, dem Thema einmal in einer dreiteiligen Miniserie zu Leibe zu rücken.
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Interview mit Rolf Langhammer
Video
Unser Studiogast, Prof. Rolf Langhammer, ist durchaus ein Freund des freien Handels. Er sagt aber auch, ein multilaterales Abkommen, in dem kleine Länder mehr Gewicht bekämen, wäre die bessere Lösung.
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Die Verhandlungen: Pssst - streng geheim!
Freihandelsabkommen: Geheimsache - Das Schweigen der Kommission © dpa
Man sollte davon ausgehen, dass ein Freihandelsabkommen auch frei verhandelt wird. Immerhin betrifft es uns alle. Die Verhandlungen finden jedoch hinter verschlossenen Türen statt. Stellt sich die Frage: Warum?
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makroskop Freihandelsabkommen: kurz & bündig
© dpa Video
Eine Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung sieht im Freihandelsabkommen Vorteile, weil der Handel ohne Hindernisse Zugang zu einem größeren Markt mit mehr Verbrauchern schafft.
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Autoindustrie: Vorteil gesucht!
© reuters Video
Die Autoindustrie gehört zu den größten Anhängern des Freihandelsabkommens. Die Kostenvorteile gingen in die Milliarden, heißt es. Ein Besuch in Bremerhaven auf Europas größtem Umschlagplatz für Autos.
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Agrarindustrie: Angriff der Klon-Körner
© dpa Video
Wohl nirgends trifft das Freihandelsabkommen auf so viel Widerstand wie im Agrarsektor. Europas Bürger wehren sich gegen Gen-Getreide und Hormonfleisch. Europas Bauern fürchten um die guten, alten Subventionen.
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Schiedsgerichte: Im Schatten der Justiz
Baukräne säumten in Dublin den Weg in die Pleite. © dpa Video
Ein Gericht in Washington bekommt immer mehr Arbeit: Das Schiedsgericht zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten schlichtet Streit in Handelsfragen. Das ist ausgesprochen praktisch. Und höchst problematisch.
weiter ...
Globaler Handel: Kampf um Asien
© colourbox Video
Amerika versucht, die Länder Ost- und Südostasiens mit Freihandelsabkommen als strategische Partner zu gewinnen. Doch es gibt Konkurrenz aus China. Der Kampf um Asien hat begonnen.
weiter ...
Sendedaten
Freitag, 21. März 2014, 21.00 Uhr
Wiederholung Sonntag 6.15 Uhr
Freihandel: Reden Sie mit!
© apnChlorhuhn gegen Schimmelkäse
In ihrem geplanten Freihandelsabkommen wollen USA und EU alle Handelsbarrieren beseitigen. makro-Studiogast Prof. Rolf Langhammer sagt, besser wäre ein multilaterales Abkommen, in dem auch kleine Länder mehr Gewicht bekämen.
Studiogast
Prof. Dr. Rolf J. Langhammer
Langhammer ist ein renommierter deutscher Ökonom. Von 1997 bis 2012 war er Vize-Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, dem er auch heute noch verbunden ist. Sein Forschungsschwerpunkt ist der internationale Handel.
Schwerpunkt
Europa
scobel: Freihandelsabkommen
Die Verschluss-Sache
makro auf Facebook
© colourbox.de
nano-Rätsel: So geht Freihandel
VideoIn der Theorie mehrt der Freihandel den Wohlstand aller Menschen. Unter Freihandel versteht man internationalen Handel mit Waren oder Dienstleistungen, ohne Handelshemmnisse wie Zölle oder Einfuhr-Beschränkungen.
Schwerpunkt
Nordamerika

Donnerstag, 27. März 2014

Das Bundesverfassungsgericht versucht allenernstes sich den Wahlprüfungsbeschwerden zu verweigern!


Thomas Karnasch - Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen - und Mitstreiter


An das Bundesverfassungsericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Betrifft: Verfahrensfehler von seiten des Bundesverfassungsgerichts!

Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen!

Aktenzeichen: AR 345/14
Für die zwei weiteren Wahlprüfungsbeschwerden gibt es leider kein Aktenzeichen!


           Lieber Andreas Voßkuhle, Präsident am Bundesverfassungsgericht,
 Liebe Damen und Herren Mitglieder im Präsidium am Bundesverfassungsgericht,

am 14.01.2014 wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde
gegen die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013 nachweislich per Telefax eingereicht!
Und am 21.01.2014 wurde jeweils eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die
Bundestagswahl und die Landtagswahl in Hessen vom 22.09.2013 beim Bundes-
verfassungsgericht ebenso nachweislich per Telefax eingereicht!

Natürlich war dabei ziemlich klar, dass das Bundesverfassungsgericht damit in
gewisser Weise überfordert sein würde. Der Sachverhalt in den Wahlprüfungs-
beschwerden übersteigt die Schwierigkeit im Vergleich zu den Verfassungs-
beschwerden um den ESM doch um einiges.
Hierbei geht es direkter um Verfehlungen von seiten der Politik.


Nicht nur dem Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, war schon
vorher bekannt, dass Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Landtagswahlen in Bayern
und Hessen und die Bundestagswahl von September 2013 dort eingereicht wurden.
Nicht nur Andreas Voßkuhle wusste wahrscheinlich aus seinen mittlerweile langjährigen
Erfahrungen am Bundesverfassungsgericht, dass die beim ("- Allgemeines Register -")
Bundesverfassungsgericht sozusagen die Vorarbeit leistenden Assistenten würden nicht
kompetent genug sein.

Das von Journalisten in Bildern festgehaltene seltsame Verhalten von Neu-
Verfassungsrichter und Ex-Karriere-Politiker Peter Müller deutete schon irgendwie
seltsames an. Selbstgefällig bewegte dieser seinen Oberkörper ruckartig: püh


Entschuldigung, was aber nicht dazu berechtigen kann, dass von seiten des Bundes-
verfassungsgerichts in offensichtlicher Art und Weise versucht wird, diese Wahl-
prüfungsbeschwerden in ihrer doch eindeutigen Rechtswirksamkeit in Abrede zu stellen!

Bedauerlicherweise kenne besonders ich aufgrund meiner zweijahrzehntelangen
Erfahrung im Umgang mit der Justiz so manche Verfahrensverweigerung, sowohl von
Gerichten als auch von Staatsanwaltschaften!
Wie Sie wahrscheinlich wissen, bin ich sowas wie ein politisch Verfolgter. Erstaunlicher-
weise habe ich trotzdem mehr Respekt vor Recht und Gesetz als viele Politiker.


So schreibt das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 13.03.2014:
"Ihre Telefaxe vom 21. Januar und 4. Februar 2014 sowie ihre E-Mails vom 17. Januar
2014 und ihr Telefax vom 24. Februar 2014

Hiesiges Schreiben vom 5. Februar 2014"
 ...
"Ergänzend darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass für Verfahrensanträge (z.B.
Verfassungsbeschwerde) beim Bundesverfassungsgericht nach § 23 Abs. 1 BVerfGG
die Schriftform gilt. Sie können damit nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden."

Dabei wurden nachweislich klar ersichtlich nur diese E-Mails u.a. Adressaten zur
Information an das Bundesverfassungsgericht übermittelt!
Was das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich leicht hätte feststellen können!
Doch auch die einzigen -unten auszugsweise eingefügten- an das Bundesverfassungs-
gericht gesendeten E-Mails wurden am Bundesverfassungsgericht offensichtlich nur
oberflächlich in Augenschein genommen!

"An alle juristischen/rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Bayern" - ist klar ersichtlich
gleich mit dem ersten Absatz zu lesen!

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Wahlprüfungsbeschwerde um die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013( und 22.09.2013)
Datum: Fri, 17 Jan 2014 09:29:53 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An: sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Absender: Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
Datum: Fri, 17 Jan 2014 12:07:49 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An: sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>



Eine Gesellschaft - die in diesem Fall auch die Ihrige und die Unsrige ist - kann und darf
nicht durch eine offensichtliche Verfahrensverweigerung bestraft werden, nur weil die
durch den Gesetzgeber - also die Politik - gestaltete Gesetzgebung dafür unzureichend
ist. Nur weil die Justiz - in diesem Fall durch das Bundesverfassungsgericht - sich
weitestgehend angewöhnt hat, gegen die selbstverständlich nicht heilige Politik nach
Möglichkeit kein Verfahren aufzunehmen. Weil die Justiz - das muss endlich mal
ausgesprochen werden - bedauerlicherweise in Wirklichkeit u.a. in der Weise nicht
unabhängig ist, wenn es um gesetzeswidrige Verfehlungen eben begangen durch Politiker geht!


Ich bin in der Justiz nicht sonderlich beliebt, weil ich über ein außergewöhnliches soziales
Intellekt verfüge und so auch verantwortungsbewußt nachhake. Und so schon so manche
Ungereimtheit offengelegt habe. Ich liege mit meinen Darlegungen meistens mindestens mehr richtig.

In einem demokratischen Rechtstaat hat die Gesellschaft das Recht, dass besonders
schwerwiegende Verfehlungen, begangen in diesem Fall auch noch durch die gesetz-
gebende Politik, entsprechend aufgearbeitet werden!
Immerhin wurde in den Wahlprüfungsbeschwerden ein möglicher Gegenstandswert von
einer Billion Euro beziffert.

Dabei gibt es den Straftatbestand der Wählertäuschung mit § 108a StGB!

Den oder die Paragraphen, welche die Vereidigung, in diesem Fall von Politikern,
also von Volksvertretern regelt, gibt es zudem auch. Beide gesetzlichen Regelungen
wurden in den Wahlprüfungsbeschwerden weitreichend mit Quellenangaben ausgeführt:

- Richter des Bundesverfassungsgerichts - von Wikipedia als Quelle

Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§ 11 Abs. 1 BVerfGG) leisten Richter des
Bundesverfassungsgerichts bei Antritt ihres Amtes vor dem Bundespräsidenten folgenden Eid:
„Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Wird der Eid durch eine Richterin geleistet, so treten an die Stelle der Worte „als
gerechter Richter“ die Worte „als gerechte Richterin“.
Nach Abs. 2 ist eine andere religiöse Beteuerungsformel gestattet; nach Abs. 3 kann
diese auch weggelassen werden. -


Hätte sich das Bundesverfassungsgericht seiner Pflicht von Anfang an gestellt und die Wahlprüfungsbeschwerden verantwortungsbewußt in Augenschein genommen, dann
hätte auch aufgrund der mit Dokumenten von verschiedenen Staatsanwaltschaften
belegten Darlegungen ersichtlich werden müssen, dass die im Vorfeld der eingereichten
Wahlprüfungsbeschwerden erstatteten Strafanzeigen praktisch in keinster Weise
pflichtgemäß behandelt wurden!
Erstmal soweit!

Was zum weiteren die Rechtswirksamkeit der eingereichten Wahlprüfungsbeschwerden unterstreicht!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Hingegen wurde der hier an das Bundesverfassungsgericht gesendete Schriftsatz gar nicht erwähnt.
28.02.2014 17:09
Ihr Fax an Wahlprüfungsbeschwerden - wichtiger Nachtrag! (+49 721 9101382) wurde ERFOLGREICH VERS...