Donnerstag, 28. November 2013

"Pressemeldung: Neuwahlen gefordert!"

Pressemeldung:

Neuwahlen gefordert!

Bereits am 23.09.2013 hat die “Deutsche Nationalversammlung (DNV)” beim Deutschen Bundestag Ihren Wahlwiderspruch eingereicht.
Nun folgte fristgerecht, am 22.11.2013 die 60-seitige Begründung zum Wahl-Einspruchsverfahren.
Die DNV, bisher einzige, jemals durch das Bundesverfassungsgericht nachträglich zur Wahl zugelassene Kleinpartei fordert Neuwahlen.

Kernpunkt: Trotz Entscheidung des Bundesverfassungsgericht - mit 6:1 Stimmen zu Gunsten der DNV - wurde die Bundestagswahl 2013 ohne deren Beteiligung durchgeführt.

http://www.deutsche-nationalversammlung.de/dnv/drucken/load_dl.php?file=Wahlanfechtungsbeschwerde23.9.2013_%282%29.pdf

Zusatzerklärung:

Wer ist die Deutsche Nationalversammlung (DNV) und deren Bundesvorsitzender Ferdinand Karnath, was sind deren Ziele ?

Im September 2010 fanden sich einige, politisch Interessierte Bürger zunächst als ein durch Ferdinand Karnath initiierter Bürgerverein zusammen, mit dem Ziel, über Art. 146 GG eine vom Volk zu wählende verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, um darüber das besatzungsrechtliche Provisorium "Grundgesetz" der BRD und die treuhänderische Verwaltung der Alliierten durch eine freie und souveräne Nation Deutschland zu ersetzen.
Es entstand eine erste Internetpräsenz, die aber bereits kurz darauf feindlich attackiert wurde.
Am 25.11.2012 wurde die Partei "Deutsche Nationalversammlung" (DNV) gegründet, um dringend benötigte politischen Strukturreformen auf den Weg zu bringen.

Im Sommer 2013 reichte die DNV fristgerecht ihre Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl 2013 ein, die am 4. 7.2013 vom Bundestagswahlleiter wegen angeblicher Formfehler zurückgewiesen wurde.

Nach dem Einspruch beim Bundesverfassungsgericht hob dieses am 23.7.2013 die Entscheidung des Bundeswahlausschusses mit 6:1 Stimmen - als rechts- und verfassungswidrig - auf.

Konnte man daraufhin am 22.09.2013 die rechtmäßige Partei DNV wählen? NEIN, denn die vorausgegangene Entscheidung des Bundeswahlausschusses bedingte für die DNV eine Vereitelung der Wahlbeteiligung im Sinne des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung.

Seit dem 23.09. 13 liegt dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestages bereits der Einspruch gegen die Bundestagswahl 2013 und der Antrag der DNV auf Neuwahlen - den die Kleinpartei mit einer ausführlichen Begründung manifestiert - vor.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Webseite:

www.deutsche-Nationalversammlung.de
http://www.deutsche-nationalversammlung.de/dnv/drucken/load_dl.php?file=Wahlanfechtungsbeschwerde23.
www.deutsche-nationalversammlung.de

Wir freuen uns natürlich auch, wenn Sie uns einen Beitritt zum Wahlwiderspruch für Nichtmitglieder einsenden (bitte im Original per Post an die angegebene Adresse). Der Beitritt ist noch bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens möglich. download auf der DNV Website.
http://www.deutsche-nationalversammlung.de/dnv/drucken/load_dl.php?file=Wahlanfechtungsbeschwerde23.
www.deutsche-nationalversammlung.de

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