Montag, 31. März 2014

Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP - Themenschwerpunkt auf 3sat

nano - 3sat
Weg frei für Chlorhühner
Verbraucherschützer kritsieren Handelsabkommen
Verbraucherschützer fürchten, dass in den eher geheimen Gesprächen zum Freihandelabkommen zwischen den USA und der EU am Ende Lobby-Interessen der Konzerne überwiegen.
Die Protestbewegung Campact hat im Internet mehr als 340.000 Unterschriften gegen das transatlantische Freihandelabkommen (TTIP)gesammelt. Die Liste der Vorwürfe ist lang: Ausländische Konzerne könnten EU-Länder vor nicht öffentlich tagenden Schiedsgerichten auf hohen Schadenersatz verklagen. In den Kommunen drohten Privatisierungen von Wasser, Bahn, Gesundheit und Bildung. Die US-Agrarlobby wolle in Europa genmanipuliertes Essen, Hormonfleisch oder mit Chlor desinfizierte Hühnchen verkaufen. Der Datenschutz werde ausgehöhlt. US-Energiekonzerne wollten in Europa mit Fracking Schiefergas fördern.
"Wir haben Angst, dass in den Verhandlungen der Verbraucherschutz völlig unter die Räder kommt", sagt Pia Eberhardt von der Anti-Lobby-Organisation "Corporate Europe Observatory" (CEO). "Wenn man sich anschaut, was sich US-Konzerne von den Verhandlungen wünschen, geht das in genau die Richtung, dass mehr Gentechnik auf unseren Tellern landet." Es gehe um die Unterwanderung von Lebensmittelstandards, für die Menschen viele Jahre gekämpft haben.
"Wir brauchen für Produkte, die auf unseren Märkten nicht gewünscht sind, weiterhin Einfuhrverbote", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen. "Wir dürfen uns nicht damit vertrösten lassen, dass Chlorhähnchen und mit Hormonen versetzte Milch für den europäischen Markt nur gekennzeichnet werden."
Wenn Hühner wie in den USA zur Desinfizierung beim Schlachten durch ein Chlorbad gezogen würden, sei der Anreiz für hohe Hygienestandards in Ställen gering. Billen forderte im Dezember 2013 für die Verhandlungen ein eigenes Kapitel zum Verbraucherschutz. Die Europäer wollten auch nicht, dass gentechnisch veränderte Produkte oder Klonfleisch verkauft würden - selbst wenn man eine Kennzeichnung aufbringe. "Es gilt, die Wünsche der Verbraucher zu respektieren", betonte Billen.
"Die Vereinbarung hat das Potenzial, die Verbrauchersicherheit und die Verbraucherschutzregeln in einem negativen Sinn zu verändern", sagte die Generaldirektorin des Europäischen Verbraucherverbands, Monique Goyens. Die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften der EU seien schließlich die strengsten der Welt, sagte die Direktorin der Europäischen Allianz für öffentliche Gesundheit, Monika Kosinska.
Mediathek
VideoFreihandel mit Nebenwirkungen
Bei der Freihandelszone zwischen EU und USA müssen nach Meinung der Verbraucherzentralen notfalls Handelsschranken für Lebensmittel bestehen bleiben. (nano-Beitrag vom 10. Dezember 2013)
Glossar
Freihandelsabkommen
Der Freihandelspakt zwischen EU und USA soll Handelsschranken abbauen und Bereiche wie Landwirtschaft, Investitionsschutz und technische Standards für Autos regeln.
Klonfleisch
Keine Kennzeichnung und kein Verbot
Fleisch und Milch von Nachfahren geklonter Tiere können auch künftig ohne Kennzeichnung in Europas Supermärkten verkauft werden.
 
Transatlantisches Freihandelsabkommen TTIP - scobel/3sat
Die geplante Freihandelszone von EU mit USA
Im Juli 2013 begannen Verhandlungen der EU mit den USA über die Schaffung der größten Freihandelszone der Welt. Am Ende der Gespräche soll die "Transatlantische Handels- und Investitions-Partnerschaft" (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) mit einem gemeinsamen Wirtschaftsraum für mehr als 800 Millionen Verbraucher stehen.
Der Verzicht auf Zölle, Quoten und andere Handelsbarrieren sowie die Angleichung von Produktstandards könnten Einsparungen in dreistelliger Milliardenhöhe bringen. Für Deutschland als bedeutende Exportnation wäre eine solche Freihandelszone besonders wichtig.
Kritiker befürchten, die Vereinbarungen könnten zu einer Verwässerung europäischer Verbraucherschutz-Standards führen - etwa durch Hormonfleischimporte. EU-Handelskommissar Karel De Gucht hat diese Bedenken immer wieder zurückgewiesen.
Einheitliches Zollgebiet
In einer Freihandelszone vereinigen sich mehrere Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Der Wegfall von Zöllen und Handelsbeschränkungen zwischen ihnen soll das Wirtschaftsleben ankurbeln. Außenzölle für Drittstaaten bleiben aber bestehen.
Als Gegenstück zum EU-Vorläufer EWG (später EG) gründeten 1960 Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Portugal, Österreich und die Schweiz die Europäische Freihandelsassoziation Efta. Mit dem 1973 beginnenden Beitritt von Efta-Mitgliedern zur EG verlor das Freihandelsbündnis an Bedeutung.
Weltweit bedeutendste Freihandelszone
Nach der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes setzte die Europäische Union zunehmend auf Handelserleichterungen mit Partnern in anderen Kontinenten. Als erste derartige Vereinbarung mit einem asiatischen Land trat 2011 ein EU-Freihandelsabkommen mit Südkorea in Kraft. Ende 2012 folgte ein entsprechender Pakt mit Singapur. Das angestrebte Abkommen der EU mit den USA würde einen Markt mit gut 800 Millionen Einwohnern umfassen und die weltweit bedeutendste Freihandelszone schaffen.
Auch in anderen Teilen der Erde koordinieren Staaten ihre Volkswirtschaften. Die USA, Kanada und Mexiko vereinbarten 1994 das Nordamerikanische Freihandelsabkommen Nafta. Der 1991 gegründete "Gemeinsame Markt des Südens" (Mercosur) ist ein südamerikanischer Wirtschaftsverbund. 2010 vollendeten sechs Länder der südostasiatischen Staatengemeinschaft Asean ihre Freihandelszone Afta. Vier weitere Asean-Mitglieder haben bis 2015 Zeit, um ihre Zölle auf Asean-Einfuhren auf null bis fünf Prozent zu reduzieren.
Sendung zum Thema
Europas Zukunft
Verschluss-Sache Freihandelsabkommen
 
 
 
Handel ohne Grenzen - makro/3sat
Freihandelsabkommen zwischen EU und USA
Es wäre der größte Wirtschaftsraum der Welt und für Firmen ein Riesenvorteil: ein großer Markt mit einheitlichen Standards. Mehr Wettbewerb bedeutet für Verbraucher fallende Preise. Die Sache hat allerdings einen Haken.
Es soll der ganz große Wurf werden: Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa. Ein Abkommen, von dem knapp ein Drittel des Welthandels betroffen wäre. Eine transatlantische Vereinbarung, die durch den Wegfall von Handelshemmnissen und Zöllen vieles vereinfachen soll: scheinbar simple Dinge wie einheitliche Autoblinker oder Stromstecker, im Gegenzug aber auch den freien Zugang für gentechnisch veränderten US-Mais ohne besondere Kennzeichnung.

Die EU-Kommission erhofft sich einen Schub von 120 Milliarden Euro für die Wirtschaft diesseits des Atlantik, US-Präsident Barack Obama hunderttausende neue Jobs. Was von diesen Prognosen zu halten ist, wird sich zeigen. Die einzig relevante Studie zum Thema Freihandel haben wir in unserer dreiteiligen Miniserie (siehe Analyse unten) unter die Lupe genommen.

Kritiker fürchten die Absenkung von Standards im Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz. Und sie prangern die Intransparenz bei den Verhandlungen an. Die EU-Kommission lässt indes keinen Zweifel daran, dass sie das Abkommen mit den USA unbedingt will.
Online extra
Freihandelsabkommen: Eine Analyse
© dpa
Wie immer gibt es zwei Meinungen - die einen sind dafür, die anderen sind dagegen. Unsere Sendung zum Freihandelsabkommen bietet jedenfalls eine gute Gelegenheit, dem Thema einmal in einer dreiteiligen Miniserie zu Leibe zu rücken.
weiter ...
Interview mit Rolf Langhammer
Video
Unser Studiogast, Prof. Rolf Langhammer, ist durchaus ein Freund des freien Handels. Er sagt aber auch, ein multilaterales Abkommen, in dem kleine Länder mehr Gewicht bekämen, wäre die bessere Lösung.
weiter ...
Die Verhandlungen: Pssst - streng geheim!
Freihandelsabkommen: Geheimsache - Das Schweigen der Kommission © dpa
Man sollte davon ausgehen, dass ein Freihandelsabkommen auch frei verhandelt wird. Immerhin betrifft es uns alle. Die Verhandlungen finden jedoch hinter verschlossenen Türen statt. Stellt sich die Frage: Warum?
weiter ...
makroskop Freihandelsabkommen: kurz & bündig
© dpa Video
Eine Studie des Ifo-Instituts im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung sieht im Freihandelsabkommen Vorteile, weil der Handel ohne Hindernisse Zugang zu einem größeren Markt mit mehr Verbrauchern schafft.
weiter ...
 
Autoindustrie: Vorteil gesucht!
© reuters Video
Die Autoindustrie gehört zu den größten Anhängern des Freihandelsabkommens. Die Kostenvorteile gingen in die Milliarden, heißt es. Ein Besuch in Bremerhaven auf Europas größtem Umschlagplatz für Autos.
weiter ...
Agrarindustrie: Angriff der Klon-Körner
© dpa Video
Wohl nirgends trifft das Freihandelsabkommen auf so viel Widerstand wie im Agrarsektor. Europas Bürger wehren sich gegen Gen-Getreide und Hormonfleisch. Europas Bauern fürchten um die guten, alten Subventionen.
weiter ...
Schiedsgerichte: Im Schatten der Justiz
Baukräne säumten in Dublin den Weg in die Pleite. © dpa Video
Ein Gericht in Washington bekommt immer mehr Arbeit: Das Schiedsgericht zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten schlichtet Streit in Handelsfragen. Das ist ausgesprochen praktisch. Und höchst problematisch.
weiter ...
Globaler Handel: Kampf um Asien
© colourbox Video
Amerika versucht, die Länder Ost- und Südostasiens mit Freihandelsabkommen als strategische Partner zu gewinnen. Doch es gibt Konkurrenz aus China. Der Kampf um Asien hat begonnen.
weiter ...
Sendedaten
Freitag, 21. März 2014, 21.00 Uhr
Wiederholung Sonntag 6.15 Uhr
Freihandel: Reden Sie mit!
© apnChlorhuhn gegen Schimmelkäse
In ihrem geplanten Freihandelsabkommen wollen USA und EU alle Handelsbarrieren beseitigen. makro-Studiogast Prof. Rolf Langhammer sagt, besser wäre ein multilaterales Abkommen, in dem auch kleine Länder mehr Gewicht bekämen.
Studiogast
Prof. Dr. Rolf J. Langhammer
Langhammer ist ein renommierter deutscher Ökonom. Von 1997 bis 2012 war er Vize-Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, dem er auch heute noch verbunden ist. Sein Forschungsschwerpunkt ist der internationale Handel.
Schwerpunkt
Europa
scobel: Freihandelsabkommen
Die Verschluss-Sache
makro auf Facebook
© colourbox.de
nano-Rätsel: So geht Freihandel
VideoIn der Theorie mehrt der Freihandel den Wohlstand aller Menschen. Unter Freihandel versteht man internationalen Handel mit Waren oder Dienstleistungen, ohne Handelshemmnisse wie Zölle oder Einfuhr-Beschränkungen.
Schwerpunkt
Nordamerika

Donnerstag, 27. März 2014

Das Bundesverfassungsgericht versucht allenernstes sich den Wahlprüfungsbeschwerden zu verweigern!


Thomas Karnasch - Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen - und Mitstreiter


An das Bundesverfassungsericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Betrifft: Verfahrensfehler von seiten des Bundesverfassungsgerichts!

Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen!

Aktenzeichen: AR 345/14
Für die zwei weiteren Wahlprüfungsbeschwerden gibt es leider kein Aktenzeichen!


           Lieber Andreas Voßkuhle, Präsident am Bundesverfassungsgericht,
 Liebe Damen und Herren Mitglieder im Präsidium am Bundesverfassungsgericht,

am 14.01.2014 wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde
gegen die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013 nachweislich per Telefax eingereicht!
Und am 21.01.2014 wurde jeweils eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die
Bundestagswahl und die Landtagswahl in Hessen vom 22.09.2013 beim Bundes-
verfassungsgericht ebenso nachweislich per Telefax eingereicht!

Natürlich war dabei ziemlich klar, dass das Bundesverfassungsgericht damit in
gewisser Weise überfordert sein würde. Der Sachverhalt in den Wahlprüfungs-
beschwerden übersteigt die Schwierigkeit im Vergleich zu den Verfassungs-
beschwerden um den ESM doch um einiges.
Hierbei geht es direkter um Verfehlungen von seiten der Politik.


Nicht nur dem Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, war schon
vorher bekannt, dass Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Landtagswahlen in Bayern
und Hessen und die Bundestagswahl von September 2013 dort eingereicht wurden.
Nicht nur Andreas Voßkuhle wusste wahrscheinlich aus seinen mittlerweile langjährigen
Erfahrungen am Bundesverfassungsgericht, dass die beim ("- Allgemeines Register -")
Bundesverfassungsgericht sozusagen die Vorarbeit leistenden Assistenten würden nicht
kompetent genug sein.

Das von Journalisten in Bildern festgehaltene seltsame Verhalten von Neu-
Verfassungsrichter und Ex-Karriere-Politiker Peter Müller deutete schon irgendwie
seltsames an. Selbstgefällig bewegte dieser seinen Oberkörper ruckartig: püh


Entschuldigung, was aber nicht dazu berechtigen kann, dass von seiten des Bundes-
verfassungsgerichts in offensichtlicher Art und Weise versucht wird, diese Wahl-
prüfungsbeschwerden in ihrer doch eindeutigen Rechtswirksamkeit in Abrede zu stellen!

Bedauerlicherweise kenne besonders ich aufgrund meiner zweijahrzehntelangen
Erfahrung im Umgang mit der Justiz so manche Verfahrensverweigerung, sowohl von
Gerichten als auch von Staatsanwaltschaften!
Wie Sie wahrscheinlich wissen, bin ich sowas wie ein politisch Verfolgter. Erstaunlicher-
weise habe ich trotzdem mehr Respekt vor Recht und Gesetz als viele Politiker.


So schreibt das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 13.03.2014:
"Ihre Telefaxe vom 21. Januar und 4. Februar 2014 sowie ihre E-Mails vom 17. Januar
2014 und ihr Telefax vom 24. Februar 2014

Hiesiges Schreiben vom 5. Februar 2014"
 ...
"Ergänzend darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass für Verfahrensanträge (z.B.
Verfassungsbeschwerde) beim Bundesverfassungsgericht nach § 23 Abs. 1 BVerfGG
die Schriftform gilt. Sie können damit nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden."

Dabei wurden nachweislich klar ersichtlich nur diese E-Mails u.a. Adressaten zur
Information an das Bundesverfassungsgericht übermittelt!
Was das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich leicht hätte feststellen können!
Doch auch die einzigen -unten auszugsweise eingefügten- an das Bundesverfassungs-
gericht gesendeten E-Mails wurden am Bundesverfassungsgericht offensichtlich nur
oberflächlich in Augenschein genommen!

"An alle juristischen/rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Bayern" - ist klar ersichtlich
gleich mit dem ersten Absatz zu lesen!

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Wahlprüfungsbeschwerde um die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013( und 22.09.2013)
Datum: Fri, 17 Jan 2014 09:29:53 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An: sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Absender: Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
Datum: Fri, 17 Jan 2014 12:07:49 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An: sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>



Eine Gesellschaft - die in diesem Fall auch die Ihrige und die Unsrige ist - kann und darf
nicht durch eine offensichtliche Verfahrensverweigerung bestraft werden, nur weil die
durch den Gesetzgeber - also die Politik - gestaltete Gesetzgebung dafür unzureichend
ist. Nur weil die Justiz - in diesem Fall durch das Bundesverfassungsgericht - sich
weitestgehend angewöhnt hat, gegen die selbstverständlich nicht heilige Politik nach
Möglichkeit kein Verfahren aufzunehmen. Weil die Justiz - das muss endlich mal
ausgesprochen werden - bedauerlicherweise in Wirklichkeit u.a. in der Weise nicht
unabhängig ist, wenn es um gesetzeswidrige Verfehlungen eben begangen durch Politiker geht!


Ich bin in der Justiz nicht sonderlich beliebt, weil ich über ein außergewöhnliches soziales
Intellekt verfüge und so auch verantwortungsbewußt nachhake. Und so schon so manche
Ungereimtheit offengelegt habe. Ich liege mit meinen Darlegungen meistens mindestens mehr richtig.

In einem demokratischen Rechtstaat hat die Gesellschaft das Recht, dass besonders
schwerwiegende Verfehlungen, begangen in diesem Fall auch noch durch die gesetz-
gebende Politik, entsprechend aufgearbeitet werden!
Immerhin wurde in den Wahlprüfungsbeschwerden ein möglicher Gegenstandswert von
einer Billion Euro beziffert.

Dabei gibt es den Straftatbestand der Wählertäuschung mit § 108a StGB!

Den oder die Paragraphen, welche die Vereidigung, in diesem Fall von Politikern,
also von Volksvertretern regelt, gibt es zudem auch. Beide gesetzlichen Regelungen
wurden in den Wahlprüfungsbeschwerden weitreichend mit Quellenangaben ausgeführt:

- Richter des Bundesverfassungsgerichts - von Wikipedia als Quelle

Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§ 11 Abs. 1 BVerfGG) leisten Richter des
Bundesverfassungsgerichts bei Antritt ihres Amtes vor dem Bundespräsidenten folgenden Eid:
„Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Wird der Eid durch eine Richterin geleistet, so treten an die Stelle der Worte „als
gerechter Richter“ die Worte „als gerechte Richterin“.
Nach Abs. 2 ist eine andere religiöse Beteuerungsformel gestattet; nach Abs. 3 kann
diese auch weggelassen werden. -


Hätte sich das Bundesverfassungsgericht seiner Pflicht von Anfang an gestellt und die Wahlprüfungsbeschwerden verantwortungsbewußt in Augenschein genommen, dann
hätte auch aufgrund der mit Dokumenten von verschiedenen Staatsanwaltschaften
belegten Darlegungen ersichtlich werden müssen, dass die im Vorfeld der eingereichten
Wahlprüfungsbeschwerden erstatteten Strafanzeigen praktisch in keinster Weise
pflichtgemäß behandelt wurden!
Erstmal soweit!

Was zum weiteren die Rechtswirksamkeit der eingereichten Wahlprüfungsbeschwerden unterstreicht!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Hingegen wurde der hier an das Bundesverfassungsgericht gesendete Schriftsatz gar nicht erwähnt.
28.02.2014 17:09
Ihr Fax an Wahlprüfungsbeschwerden - wichtiger Nachtrag! (+49 721 9101382) wurde ERFOLGREICH VERS...

Montag, 24. März 2014

Soldaten der Ukraine auf der Krim lassen sich widerstandslos entwaffnen

Und beschämen damit nicht nur die Faschisten-Machthaber auf der Krim.
Erstaunlich, dass die Politiker-Elite in Moskau sich immer noch nicht von
solchen Vorkommnissen distanziert hat.

Sollten die unkrainischen Soldaten auf der Krim durch das diktatorisch
rücksichtslose Vorgehen der Putin-freundlichen Besatzungsarmee etwa
provoziert werden, um einen Krieg zur Besetzung des Ostens der Ukraine
losbrechen zu können ??

Die Geschichte der Russischen Föderation scheint dabei eine nicht unerhebliche
Rolle zu spielen. Im Grunde hat es im 20. Jahrhundert bedauerlicherweise doch
nur ein Jahrzehnt gegeben, in dem die Menschen besonders in Russland nicht in
dikatorisch regiert, um nicht zu sagen beherrscht wurden. Und das war das Jahr-
zehnt nach dem Zusammenfall der Sowjetunion.

Nach meiner Beobachtung - auch der vielen Meinungen von Wissenschaftlern
und anderer Experten - der Berichterstattung glaube ich, dass Moskau die
offenkundig mangelhafte Fertigkeit im Umgang mit der freien Meinungsäußerung
besonders unter den russischstämmigen Ukrainern ausgenutzt hat.

Auch der jahrelangen Berichterstattung über die Russische Föderation habe ich
entnehmen können, dass extrem gewalttätige Schandtaten z.B. von Rechtsextremen
bis Neonazis von seiten der Regierung in Moskau nicht selten viel zu zögerlich bis
gar nicht verfolgt werden. Siehe die bedauerlicherweise offenbar dahingehend
kalkulierte massive Diskriminierung Homosexueller per Gesetz!
So wird sich Wladimir Putin nicht lange halten können.
Es sein denn, Putin's Regierung nimmt eine durchdachte Kursänderung vor.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Freitag, 21. März 2014

Russlands Außenminister kritisiert wieder das Verhalten der eigenen Regierung verhältnismäßig scharf!

Laut der im TV übertragenen Aussage kritisiert Sergej Lawrow, Außenminister
der Russischen Föderartion, dass nach seiner Auffassung nur der UN Sicherheitsrat
das Recht habe, Sanktionen zu verhängen. Gleichzeitig verhängte aber auch Lawrow's
Regierung in Moskau - die unstrittig nicht der UN Sicherheitsrat ist - Sanktionen gegen
US Politiker.

Vielumjubelte Rede von Wladimir Putin vor der Duma in Moskau
Es ist wichtig, wenn das politische Ausland an Verfehlungen anderer Regierungen
erinnert! Dabei sollten aber nicht besonders schlimme Verfehlungen eigener Vorgänger-
Regierungen durch Vorenthaltung quasi unter den Teppich gekehrt werden!
Der sowjetische Unterwerfungsfeldzug in Afghanistan gegen die dortige einheimische
Bevölkerung Anfang der 1980er Jahre, hätte in dem Zusammenhang mit der Aufzählung
Putins von ähnlichen us amerikanischen Verbrechen eben nicht unter den Tisch fallen
dürfen! Zum weiteren muss dazu die Tatsache angesprochen werden, dass diese
Verbrechen, sowjetische wie us amerikanische, weit in der Vergangenheit zurückliegen.
Anders als Putin schon in Tschetschenien und Georgien, hat der US Präsident eben nichts
Vergleichbares zu verantworten. Die Ausweitung des us Drohnenkrieges freilich schon!

Und jetzt versündigen sich Wladimir Putin und seine Regierung auch noch an den
Menschen in der Ukraine. Wenn Putin, Lawrow und Co nicht in diktatorischer Weise
Zug um Zug die ihnen offenbar nicht genehme Medienarbeit und die Meinungsäußerung
u.a. stark in ihrem Heimatland eingeschränkt hätten, dann wäre ihnen womöglich
aufgrund des dann klareren Verstandes aufgefallen, dass es aufgrund der russisch-
stämmigen Mehrheit auf der ukrainischen Halbinsel Krim durchaus denkbar gewesen
wäre, dass sich die Bürger über eine legitime Volksabstimmung für mehr Unabhängigkeit
ausgesprochen hätten. Aber aufgrund des offensichtlich von Moskau aus gesteuerten
quasi Staatsstreichs der nicht minder schlimmen Faschisten-Machthaber auf der Krim,
dürften erst Jahre ins Land ziehen, bevor überhaupt an eine legitim organisiert
vorzunehmende Volksabstimmung gedacht werden kann!

Sergej Lawrow sagte, wie der russische Botschafter in Deutschland, Wladimir
Grimin, es hätte nie ein russischer Plan zur Übernahme der Krim in der Schublade
gelegen. Nun, aufgrund der offensichtlichen Tatsache, dass von seiten von Moskau
zu keiner Zeit an die Adresse der anderen Faschisten in der Ukraine, die Faschisten
von Moskaus Gnaden auf der Krim, die Forderung des unmissverständlichen
Einstellens des nachweisbaren quasi Staatsstreichs ausgesprochen wurde, macht
Moskau schon eindeutig zum Mittäter!

Darüber hinaus hat Moskau durch dieses zu verurteilende Versäumnis auch ein
weiteres Mal den UN Sicherheitsrat beschädigt! Und sich damit auch u. anderen ein
weiteres mal als unwürdig erwiesen, noch weiter das ohnehin diktatorisch anmutende
sogenannte Veto-Recht anzuwenden !!!

Im Fall der zur Krim-Krise eingebrachten Resolution hätte Moskau sich enthalten
müssen! Doch auch Moskau hat in diesem das angesprochen diktatorisch anmutende
Veto-Recht eben ganz eindeutig in gewissem Sinne diktatorisch zu den eigenen Macht-
Zwecken missbraucht!

Sehr seltsam und mysteriös!
Es wird geschrieben, dass die Vereinten Nationen eigentlich doch dafür Sorge zu
tragen haben, dass der Krim-Akt gerichtlich auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft
wird. Und sim sala bin, heißt es auf einmal tagsdarauf, dass das russische
Verfassungsgericht dieses schon getan hätte (...). Wahrscheinlich schreibt man dort
immer noch an der inhaltlichen Ausführung des von Moskau wohl geforderten Urteils.

Wie war das doch gleich etwa 15 Minuten nach Schließung der Wahllokale beim
wenig durchdachten quasi Staatsstreich auf der Krim - sinngemäß: die Mehrheit
stimmt  für den Anschluss an die Russische Föderation (...).

Der arte Korrespondent zeigte sich nach meiner Beobachtung der medialen Bericht-
erstattung über den Krim-Akt am aufgeschlossensten - sinngemäß:
Die Menschen wurden massiv eingeschüchtert und haben sich meist gar nicht mehr
auf die Straße getraut und sind bei der Abstimmung wohl aufgrund dessen lieber zu
Hause geblieben. Sogar ukrainische Unternehmer auf der Krim wurden enteignet.

Und russische Politiker sprechen trotzdem von ihren ukrainischen Brüdern ebend in der
Ukraine. Und rauben jetzt auch noch Kriegsschiffe, so soll die russische Nachrichten-
agentur Interfax berichtet haben.

Schlimmstenfalls hat Wladimir Putin damit aus seiner Sicht seinen Niedergang
eingeleitet. Wehe, wenn die BürgerInnen Russlands die imperialistische Gier jetzt über
den sozialen Niedergang zu spüren kriegen!
Mit herzlichen Grüßen, besonders an alle Menschen, die für mehr Rechtstaatlichkeit
eintreten, Thomas Karnasch

Montag, 17. März 2014

Streik im öffentlichen Dienst: Antrag auf gerichtliche Anordnung der Unterlassung solcher gestellt!

Zum Vergleich:
Im Falle des Strafverfahrens der Steuerhinterziehung gegen den ehemaligen Fußball
Weltmeister Uli Hieneß ging es um den vergleichsweise geringen Betrag von 28,5 Mio. Euro.

Im Fall der eklatanten fahrlässigen - Wiederholungsfall - Versäumnisse, zu verantworten
insbesondere durch die Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst, Verdi, geht es vielmehr
um Milliarden-Schäden durch Pflichtverletzungen im öffentlichen Dienst, ja auch durch
verbrecherischen Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung in schlimmstenfalls unzähligen
Fällen im öffentlichen Dienst!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

 Erfolgreich Eilt bitte: Antrag auf gerichtliche Anordnung!
+49 221 7711312
17.03.2014 15:5880,72 €

  

Freitag, 14. März 2014

Petition: Gleichbehandlungsgrundsatz - Anklage: unrechtmäßige Laufzeitverlängerung der AKW 2010 - Veruntreuung von Steuergeldern!

Gleichbehandlungsgrundsatz - Anklage: 
unrechtmäßige Laufzeitverlängerung der AKW's 2010
Ex-Fußball Weltmeister und Präsident a.D. des FC Bayern München, Uli Hoeneß, wurde zu Recht zu einer Freiheitsstrafe von 3 1/2 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Es handelt sich dabei um einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung.

Die Politik(er) hinterzieh(en)t hoffentlich nicht direkt Steuern, neigen aber dazu, mit Steuergeldern der Gesellschaft insgesamt, immer öfters zu wenig sorgsam umzugehen!
Siehe die zwischenzeitliche Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke in 2010!
Die Gesellschaft hat sich davor in repräsentativen Umfragen mehrheitlich klar und deutlich dagegen ausgesprochen. Was die Politik (CDU/CSU/FDP-Bundesregierung) als vom Volk, dem Souverän, gewählte und für das Volk schaffende Volksvertreter eigentlich hätten respektieren müssen! Besonders in einer rechtstaatlichen Demokratie, wie in der Bundesrepublick Deutschland. Es geht also auch darum, wahrnehmbare Grenzen für die Politik zu setzen. - Eigentlich wären die damaligen Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag, nämlich SPD, Bündnis90/Die Grünen und die Linkspartei verpflichtet gewesen, entsprechend zu handeln. Tatsächlich hatte die Politik zu dem Zeitpunkt der Laufzeitverlängerung der AKW schon Kenntnis von einer "revolutionäre(n) Neigetechnik" für Photovoltaikanlagen ( für praktisch alle Hausdächer) ! Und wäre deshalb im Grunde verpflichtet gewesen, die Laufzeitverlängerung der AKW mindestens auszusetzen, um sich eingehend mit der "revolutionätre(n) Neigetechnik" für Photovoltaikanlagen ( mehr Strom durch weniger Geld!) zu beschäftigen! Doch besonders das Bundesumweltministerium hatte es nicht mal nötig, überhaupt auf die Schreiben hin zu reagieren. Ähnliches gilt übrigens auch für Greenpeace, den B.U.N.D., den N.A.B.U., WWF und andere eigentliche Organisationen für Natur und Umweltschutz. Ein Skandal!

Formen der Benachteiligung

Folgende Formen der Ungleichbehandlung sind zu unterscheiden:
de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehandlungsgesetz#Formen_der_Benachteiligung

Unmittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 1 AGG): weniger günstige Behandlung einer Person gegenüber einer anderen in einer vergleichbaren Situation. Mittelbare Benachteiligung (§ 3 Abs. 2 AGG): Benachteiligung durch scheinbar neutrale Vorschriften, Maßnahmen, Kriterien oder Verfahren, die sich faktisch diskriminierend auswirken
Begründung:
Erklärung zum Begriff Gleichbehandlungsgrundsatz allgemein

Petition: Wählertäuschung § 108a Strafgesetzbuch - Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht! www.openpetition.de/petition/online/wahlpruefungsbeschwerden-eingereicht-bitte-durch-unterschrift-weitersagen-unterstuetzen

Der Grundgedanke des Gleichbehandlungsgrundsatzes zielt darauf ab, dass alle Menschen gleich behandelt werden müssen – also auch alle Arbeitnehmer (was sich auch auf Steuerhinterziehung oder Veruntreuung von Steuergeldern bezieht!). Arbeitsrechtlich bedeutet dies, dass Arbeitnehmer in vergleichbarer Lage auch in der Praxis gleich behandelt werden müssen. Demzufolge ist es verboten, eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer vorzunehmen.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist eines der primären Ordnungsprinzipien im deutschen Arbeitsrecht, welches teilweise gesetzlich geregelt ist, beispielsweise in den §§ 611a, 611b, 612 BGB. Gemäß diesen Regelungen ist es einem Arbeitgeber nicht gestattet, einzelne Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmergruppen willkürlich oder ohne sachlichen Grund zu benachteiligen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes immer nur auf das jeweilige Unternehmen bezieht. Es ist also nicht möglich, Vergleiche zwischen Arbeitnehmern aus verschiedenen Unternehmen, die sich in ähnlicher Lage befinden, vorzunehmen und aufgrund dessen eine Gleichbehandlung dieser Arbeitnehmer zu fordern.

Auch ist es einem Arbeitgeber nicht erlaubt, einzelne Arbeitgeber schlechter zu stellen. Dies kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn innerhalb eines Unternehmens Männer und Frauen dieselben Tätigkeiten verrichten. Gemäß § 612 BGB ist es nicht gestattet, Frauen geringfügiger als Männer zu entlohnen – nur aus dem Grund, weil sie Frauen sind. Dasselbe gilt für Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten: auch diese beiden Arbeitnehmergruppen sind gleichwertig zu entlohnen, wenn sie dieselben Tätigkeiten verrichten.

Liegt eine Lohnerhöhung an, so muss diese allen Beschäftigten eines Unternehmens gegeben werden. Arbeitnehmer, die beispielsweise lange oder häufig krank sind, dürfen nicht ausgeschlossen werden – auch wenn sie aufgrund ihrer Fehlzeiten eigentlich nicht die erwünschte Arbeitsleitung erbracht haben.

In der Theorie ist der Gleichbehandlungsgrundsatz leicht nachzuvollziehen; in der Praxis hingegen entstehen oft einige Schwierigkeiten bei dessen Umsetzung. Das liegt vor allem daran, dass die vergleichbare Lage der Arbeitnehmer zwar klar zu definieren ist, diese aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass auch dieselbe Arbeitsauffassung und –bereitschaft der Arbeitnehmer besteht. Arbeitnehmer A und B sind beide Mitte 40, verheiratet und Sachbearbeiter in nichtleitender Position. Während A häufig Überstunden macht, teamfähig ist, Verantwortungsbewusstsein zeigt und eigene Ideen ins Unternehmen einfließen lässt, leistet B ausschließlich Dienst nach Vorschrift. Gemäß dem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen A und B gleich behandelt – also auch gleich entlohnt – werden. Da A aber eine ganz andere, positivere Arbeitsbereitschaft an den Tag legt, müsste er eigentlich dafür finanziell entlohnt werden.
Quelle: www.juraforum.de/lexikon/gleichbehandlungsgrundsatz

Freitag, den 14.03.2014 Mit herzlichen Grüßen die Initiatoren dieser Petition
Im Namen aller Unterzeichner/innen. (aktiv bis 13.09.2014)

Schreiben an alle Staatspräsidenten (Staatsoberhäupter), an alle Volksvertreter, an alle Gesellschaften

-------- Original-Nachricht --------

Betreff: Schreiben u.a. an Staatspräsident Papoulias
Datum: Tue, 11 Mar 2014 13:39:16 +0100
Von: Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
An: gremb.ber@mfa.gr, wirtschaft@griechische-botschaft.de, grcon.ber@mfa.gr, defatt@greek-embassy.de, ecocom-berlin@mfa.gr, se-berlin@griechische-botschaft.de, pressinfo@griechische-botschaft.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>


Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph


An die Botschaft von Griechenland
Jägerstraße 54-55
10117 Berlin
+4930 206260
+4930 20626444
wirtschaft@griechische-botschaft.de


       Liebe Damen und Herren an der Botschaft Griechenlands in Berlin,
       Lieber Staatspräsident Karolos Papoulias,
       Liebe Damen und Herren Volksvertreter der Gesellschafz Griechenlands!


Besser könnte ich es nicht ausdrücken!
( von der Internet-Präsenz der Botschaft Griechenlands übernommen)

Politische Abteilung

Die Politische Abteilung der Botschaft der Hellenischen Republik verfolgt und analysiert 
die aktuellen Entwicklungen in der Innen- Außen- und Europapolitik der Bundesrepublik 
Deutschland mit dem Ziel, die Zusammenarbeit beider Länder in verschiedenen 
Bereichen zu stärken.

S.E. Herr Dimitris Rallis
Botschafter der Hellenischen Republik in der Bundesrepublik Deutschland

Herr Andreas Fryganas, Gesandter

Frau Despina Poulou, I. Botschaftsrätin

Herr Aristidis Radiopoulos, II. Botschaftssekretär


Auch ich habe den Besuch unseres Staatspräsidenten Joachim Gauck in Ihrem 
Heimatland Griechenland aufmerksam verfolgt.
Weshalb ich der Gesellschaft Griechenlands in Demut an die begangenen Greueltaten 
deutscher Vorfahren Unterstützung in der Weise anbiete, die sich mittel bis langfristig 
auch finanziell positiv für die Gesellschaft Griechenlands auswirken kann und würde.

Ich bemühe mich seit gut 10 Jahren darum, besonders einheimischen Volksvertretern, 
die sie in Wirklichkeit eher viel zu selten sind, zu vermitteln, dass eine in unzähligen 
gesellschaftlichen Zusammenhängen eigentlich gebotene Fehleranalyse mit einher-
gehender Fehlerminimierung die Gesellschaft jährlich um x Milliarden Euro entlasten
würde können. Darüber hinaus würden einer Gesellschaft jährlich Milliarden Euro
also weniger durch unnötige Verschwendung verlorengehen.

Dazu kann ich der Gesellschaft Griechenlands anbieten, zuerst den nicht nur extrem 
kostspieligen Bereich der Energieversorgung vorzunehmen.
Für mich ist es so etwas wie Ehrensache, durch möglichst niedrigen eigenen Verbrauch 
von Öl und Gas Energie-Multis sozusagen die gelbe Karte zu zeigen (Stinkefinger).

Von peakoel übernommen
Laut CIA Factbook verbrauchte Griechenland 2009 ca. 414.000 Barrel pro Tag und 
lag damit auf der weltweiten Rangliste auf Platz 34. Die Eigenproduktion betrug ganze 
6.779 Barrel pro Tag (also nur 1,6% des Verbrauchs). Immerhin eine halbe Million Barrel 
Erdöl importiert Griechenland pro Tag, wovon ca. 153.000 Barrel wieder für den Export 
bestimmt sind (insbesondere für Macedonien). Die geschätzten Ölreserven sind mit 10 
Millionen Faß im globalen Maßstab nahezu irrelevant, Griechenland könnte den aktuellen 
Eigenverbrauch damit nicht mal einen Monat decken.
-
Und wenn ich jetzt sehe, wie manche Mitglieder der Regierung der Russischen
Föderation mit den Petrodollars im Rücken im Grunde einfach so autonomes
Staatsgebiet besetzen, dann wird es nicht nur für mich umso mehr zur Ehrensache,
es zum Beispiel vor zu ziehen, bei zu kühler Zimmertemperatur eine Strickjacke
anzuziehen, als die Staats-Rebellen in Moskau indirekt durch weiteren Verbrauch von
Öl und Gas zum Aufheizen der Zimmertemperatur, dabei in gewissem Sinne auch noch zu unterstützen!

Natürlich müssen wir dabei auch berücksichtigen, dass die Expansionspolitik der
Nato eben nicht wirklich hinreichend durchdacht ist!
Die Politiker-Elite in Moskau ist offenbar mehrheitlich gegen einen Nato-Beitritt u.a.
von der Ukraine. Auch der Ukraine sollte anstelle eines Nato-Beitritts eher eine
Zusicherung von ähnlichem Wert über eine ggf. militärische schützende Hilfe
zugesichert werden, als unmittelbares Nachbarland zur Europäischen Union!
Gleiches sollte dabei nach meiner Auffassung auch der Russischen Föderation
vertraglich zugesichert werden. Was letztendlich militärische Konflikte schon im
Ansatz gewissermaßen unmöglich machen würde können!

Moskau fühlt sich zu Recht in gewisser Weise unverstanden und missachtet! Was
aber nicht an der weiteren Tatsache vorbeiführt, dass die Politik der Russischen
Föderation jetzt dabei ist, gewisses ergangenes Unrecht durch eigenes Unrecht sozusagen auszugleichen.
-
Letztendlich ist vieles eine Frage der Gewohnheit!
Letztens habe ich der Politik besonders innerhalb der Europäischen Union
vorgeschlagen, den Verbrauch des von der Russischen Föderartion gelieferten Öl
und Gas innerhalb eines Jahres um 5% zu senken. Weil das auch die wesentlich
geeignetere Reaktion auf das trotz allem irrationale Handeln seitens der Russischen
Föderation darstellt! Nicht nur auf ein Jahr bezogen dürfte die Minimierung des
Verbrauchs von russischem Öl und Gas eher unkompliziert sein.

Die jeweiligen Staatspräsidenten könnten, da sie im Grunde am besten dafür
geeignet sind, in einer Ansprache an ihre Nation, das natürlich fundierter zu
gestaltene Vorhaben den Menschen auch erklärend näherbringen.
Schließlich befinden wir uns in einer ernsten internationalen Situation besonders
innerhalb Europas! Und das auch in Bezug auf die Finanz. bzw. Wirtschaftskrise!
Aber auch der zunehmende Klimawandel stellt eine ernste Situation dar, weshalb
ein möglichst breites Engagement zur Einsparung von Energie in Form von u.a.
Öl und Gas ein wichtiges, durchaus lebenswichtiges Anliegen darstellt!

Natürlich würden die breiten Mehrheiten in den meisten Gesellschaften dann auch
mehr Geld übrig haben, um das in andere wichtige Lebensbereiche zu investieren.
Wie zum Beispiel in das Wohl der Kinder!
Was letztendlich darüber hinaus ein qualitativ besseres Aufwachsen und eine
qualitativ bessere (Aus)Bildung Unserer Kinder möglich machen würde können!

Was natürlich auch manche Sozialkosten unnötig würde werden lassen können!
Wie z.B. gegen Allergien, wegen der auch beim Verbrennen von Öl in die Umwelt 
abgegebenen Staub bzw. Feinstaubpartikel!

Und zur Energieversorgung möchte ich hiermit ein vielversprechendes Angebot
machen. Auch das beschränkt sich nicht nur auf die Gesellschaft Griechenlands.
Sondern vielmehr auf alle Gesellschaften in der Europäischen Union.
Wir sollten und können die Energieversorgung doch wesentlich besser gestalten!
Weiteres wird folgen!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch


Donnerstag, 13. März 2014

Gewerkschaft muss Lohnerhöhungsforderung aussetzen und endlich pflicht und verantwortungsgemäß den Hintern bewegen !!!

Jobcnter: wir können ruhig weiter ungeniert Lügen und Betrügen.
Anti-Demokrat und Multi-Millionär Bsirske ist das erfahrungsgemäß Schnuppe ...


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Zur Dienstaufsichtsbeschwerde: Das Jobcenter Northeim handelt offenbar schon wieder absichtlich rechtswidrig!
Datum: Wed, 12 Mar 2014 17:48:57 +0100
Von: Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
An: Jobcenter-Northeim@jobcenter-ge.de, Jobcenter-Northeim@jobcenter-ge.de, STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, pressestelle@mi.niedersachsen.de, poststelle@mj.niedersachsen.de, internet-redaktion@stk.niedersachsen.de, info@csu-bayern.de, info@cdu.de, info@spd.de, info@fdp.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, thomas.karnasch@gmx.de


Thomas Karnasch
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen

Jobcenter Northeim
BG-Nummer: 23106BG0024495
53A-Kundennummer: 231D107596


Betrifft: Das Jobcenter Northeim handelt offenbar schon wieder absichtlich rechtswidrig


                                        Liebe Damen und Herren,

die vorsätzliche Betrügerei hält beim Jobcenter Northeim offenbar unvermindert an.
Siehe bitte dazu auch die eingefügte Mail von gestern - weiter unten!
Im Gegensatz zu dem Schreiben vom Jobcenter Northeim von Februar, ist dem
Jobcenter-Schreiben vom 07.03.2014 wieder eine Identität des bearbeitenden
Jobcenter-Mitarbeiters zu entnehmen. Dem Jobcenter-Schreiben vom 04.02.2014
ist zu entnehmen,dass um Auskünfte seit August 2011 gebeten wird!

Doch in Jobcenter-Schreiben vom 07.03.2014 ist auf einmal nur noch ab August 2012 die Rede.
Weiter schreibt das Jobcenter allenernstes: siehe separate Anlage I -nach der Anrede:
"Ihre damailge Betreuerin Frau Slawski-Ehreke hat für Sie mit einem allgemeinen
Schreiben im August 2012 einen Leistungsantrag gestellt."

Das kann schon deshalb nicht sein, weil seit April 2012 das Berufungsverfahren
bezüglich meines Antrags auf Unterstützung vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen anhängig ist!
Siehe bitte dazu Anlage VI !

Auch deshalb kann es nicht sein, weil diese zu diesem Zeitpunkt schon längst darüber
Kenntnis haben musste, dass auf Initiative des Betreuungsgerichts die ohnehin nachweislich mehr auf korrumpierte Art und Weise zustande gekommene so genannte Betreuung wahrscheinlich wieder aufgehoben werden würde.
Tatsächlich wurde diese mit Beschluss im August 2012 wieder aufgehoben!
Siehe bitte dazu Anlage VII !

Ich darf die Landesregierung auch darum auffordern, den Sachverhalt aufzuklären!
Schließlich habe ich den Verdacht in der Dienstaufsichtsbeschwerde vorgebracht,
auch die so genannte Berufsbetreuerin ist offenbar - neben dem nicht minder
zwielichtigen so genannten Verfahrensanwalt Fischer und dem ebensolchen
angeblichen Gutachter Dr. Ksinsik, käuflich!
Siehe bitte auch das eher narzistische Ansinnen von Frau Slawski-Ehreke: Anlage VIII

Es handelt sich hierbei einwandfrei um ein Verbrechen!
Dazu habe ich in der Dienstaufsichtsbeschwerde detailliert belegend geschildert,
dass ich in Schreiben an das Betreuungsgericht, an den Verfahrenspfleger Anwalt Fischer, an den Gutachter Dr. Ksinsik, an die Berufsbetreuerin Slawski-Ehreke diese eindringlich aufgefordert habe, dieses Verbrechen einzustellen!

Sinngemäß schreibt das Betreuungsgericht:
So eine Maßnahme dürfe nicht gegen den freien Willen des Betroffenen durchgeführt werden.
Doch genau das wurde letztendlich gemacht!
Weil offenbar von Anfang an geplant war, gegen mich vorzugehen, mich zum Schweigen zu bringen!

Unglaublich, dass diese mitunter scheinheilige Politik dazu und zu anderen Justiz/Behörden-Verbrechen noch immer kein Untersuchungsausschuss oder ähnliche Initiative ergriffen hat. Da wird ein international anerkannter Bürger und Menschenrechtler erwiesenermaßen politisch verfolgt und diese scheinheilige Politiker-Riege in Berlin verhält sich beinah im Schulteschluss mit den Medien wie seinerzeit Viktor Janukowitsch und die ihm mehr oder weniger ergebenen Medien in der Ukraine.
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch


-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Beschwerde: Jobcenter handelt schon wieder unprofessionell - Jobcenter macht sich indirekt auch über die Staatsanwaltschaft lustig!
Datum: Tue, 11 Mar 2014 13:07:41 +0100
Von: Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
An: Jobcenter-Northeim@jobcenter-ge.de, STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>


Thomas Karnash
Zum Scheerenberg 2
37186 Moringen


Jobcenter Northeim
53A-Kundennnummer: 231D107596


Staatsanwaltschaft Göttingen


Die Dienstaufsichtsbeschwerden werden schon seit einiger Zeit bei der Landesregierung behandelt!
Auch deshalb kann ich dem Jobcenter nur emphehlen, endlich Pflicht und Verantwortungsbewußtsein zu zeigen! Letztendlich wird der Landesregierung nichts anderes übrig bleiben, als Sanktionen neben strafrechtlichen Konsequenzen nicht nur gegen Verantwortliche beim Jobcenter einzuleiten bzw. vorzunehmen!

Erst behauptet das Jobcenter, jemand anderes hätte im August 2012 einen Antrag gestellt:
Auch dafür ist das jetzige Handeln des Jobcenter - gut eineinhalb Jahre später - viel zu spät! Und damit nicht nur disziplinarisch relevant!
Doch dann habe auf einmal doch ich den Antrag - laut belegender Jobcenter-Schreiben schon im Mai 2011 gestellt.
Siehe als seperate Anlage angehängtes aktuelles Jobcenter Schreiben von heute!

Betrifft: Jobcenter Northeim handelt offenbar schon wieder unredlich!
"Sie haben angegeben, für ihr Haus Schuldzinsen in Höhe von 160,00 monatlich
zu zahlen."
Das würde ich gerne sehen, ich kann mich erinnern, nur die vom Jobcenter in Abrede
gestellten 228,- Euro als monatliche Raten angegeben!

Die unten gesendeten Faxschreiben wurden vom Jobcnter offenbar nicht berücksichtigt!
Jobcenter Mitarbeiter schreibt in Schreiben vom 07.03.2014: "Ihre Emails vom 10. und
25.02.2014"

Die eingefügten Email-Gesendet-Reporte belegen, dass das Jobcenter offenbar auch
Emails nicht berücksichtigt hat
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Geständnis-Schreiben des Jobcenter Northeim ohne namentliche Identität! Betrifft: für die staatsanwaltlichen Ermittlungen!
Datum: Mon, 10 Feb 2014 13:13:08 +0100
Von: Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
An: Jobcenter-Northeim@jobcenter-ge.de, STGOE-Poststelle@justiz.niedersachsen.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 5335-Kundennummer: 231D107596, 23106BG0024495
Datum: Mon, 17 Feb 2014 10:11:03 +0100
Von: Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
An: Jobcenter-Northeim@Jobcenter-ge.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 5335-Kundennumer: 231D107596,BG-Nummer: 23106BG0024495
Datum: Mon, 17 Feb 2014 12:35:33 +0100
Von: Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
An: Jobcenter-Northeim@Jobcenter-ge.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>
"Thomas Karnasch, Zum Scheerenberg 2, 37186 Moringen

Jobcenter Northeim
5335-Kundennumer: 231D107596
BG-Nummer: 23106BG0024495

Ende Februar benötige ich finanzielle Unterstützung!

Kontoauszug belegt Rest-Auszahlung von Moneymaxx
Und Geldnot - LBS habe ich schon informiert, dass ich die 228 Euro Ende Februar noch nicht bezahlen kann! "

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: 0555198800350 BG: 23106BG0024495 5335-Kundenn: 231D107596
Datum: Sun, 16 Feb 2014 20:32:44 +0100
Von: Thomas Karnasch <thomas.karnasch@gmx.de>
An: Jobcenter-Northeim@jobcenter-ge.de, Jobcenter-Northeim@Jobcenter-ge.de, politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de



Hier sind die im Februar vom Jobcenter angeforderten Unterlagen!
18.02.2014 17:05
Ihr Fax an +49 5551 98800350 wurde ERFOLGREICH VERSANDT. Weitere Informationen sind im PamFax Por...
17.02.2014 12:34
Ihr Fax an +49 5551 98800350 wurde ERFOLGREICH VERSANDT. Weitere Informationen sind im PamFax Por...
17.02.2014 11:59
Ihr Fax an +49 5551 98800350 wurde ERFOLGREICH VERSANDT. Weitere Informationen sind im PamFax Por...
17.02.2014 08:39
Ihr Fax an Jobcenter Northeim (+49 5551 98800350) wurde ERFOLGREICH VERSANDT. Weitere Information...
Ich darf also darum bitten, erst mal die nicht berücksichtigten Faxschreiben und die Email zu bearbeiten!

Weiteres wird folgen!
Mit erwartungsvollen Grüßen Thomas Karnasch

Montag, 10. März 2014

Du bist scheiße ... ! ... mündige Bürger unterstützen auch solche Petitionen ...


Gemeint ist die Kondition, die ich gegenwärtig gar nicht habe.
Eigentlich auch nie hatte. Aber hoffentlich nicht igendwann einmal haben werde - sondern hoffentlich alsbald!

Wie das aussieht ??
Ich liege - wie meistens 23h am Tag auf meiner Koje - an meinem Notebook schreibend , den Kopf auf den linken Ellenbogen gestützt.

Und jetzt ist auch schon wieder Schluß!
Nee, nich direkt mit lustig, sondern mit Schreiben und dem vorausgehenden Denken.

Ich hab mir trotzdem nicht vorstellen können, dass ich öffentlichen Behörden
in gewisser Weise auch noch Verständnis vermitteln würde müssen.
Mit herzlichen Grüßen, dieses Mal besonders an die Kondition, die ich gar nicht habe ... ,Thomas Karnasch

P.S. Bist du auch scheiße ???
Mündige Bürger sollten den ernsten Wert auch dieser Petition ( eingelegte Wahlprüfungsbeschwerden ) verstehen UND das gescheite Unterzeichnen nicht vergessen !

Wählertäuschung - § 108a StGB -"Maut für Ausländer" u.a. - wird immer mehr zum Feind der Demokratie! - Wahlprüfungsbeschwerden eingereic...Mehr anzeigen

Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen! -...
https://www.openpetition.de/petition/online/wahlpruefungsbeschwerden-eingereicht-bitte-durch-unterschrift-weitersagen-unterstuetzen

Dienstag, 4. März 2014

Putin verspricht in Pressekonferenz, kein weiteres Besetzen bzw. Betreten ukrainischen Landes

Wladimir Putin verteidigt das Besetzen der autonomen Halbinsel Krim, mit den
Verfehlungen westlicher Staaten in der Vergangenheit. Und spricht dabei konkret
Afghanistan an. Beides verstößt gegen internationales Recht! - da können auch
Mitglieder der Regierung in Moskau noch so sehr im Fall der offenbar sogar
hinterhältigen Besetzung der Krim was anderes behaupten.
Moskau hat also vorher gar keinen Kontakt zu Ukrainern aufgenommen ???
Was also dann auch als hinterhältig einzuordnen ist!

Gerade Regierungen, die einen ständigen Sitz im UN Sicherheitsrat und zudem ein
Veto-Recht innehaben, dürfen sich solch inakzeptables Einfallen in ein anderes Land
schon gar nicht erlauben! Haben also vielmehr die Pflicht, inakzeptables Handeln von
Regierungen gegenüber anderen Staaten aufzunehmen und zu intervenieren!

Das immer noch anhaltende Morden in Syrien haben also besonders Moskau, Peking
 und Washington zu verantworten. Die Weltgesellschaft muss alles dafür tun, dass diese
Unterlassungssünden vor dem internationalen Strafgerichtshof zur Sprache kommen!
Die vernünftigeren Regierungen in Paris und London sollten sich öffentlich dafür
aussprechen, dass dieses unsägliche Veto-Recht abgeschafft wird!

Echten Volksvertretern wird da schnell klar, dass solche Verfehlungen wie die um
Syrien absolut inakzeptabel sind - und das dafür mitverantwortliche Regierungen
im Grunde auf gar keinen Fall das Recht haben können, auch noch aus egozentrischen
Motiven weiter Gebrauch vom Veto-Recht zu machen.

Besonders innerhalb der Nato hätte doch auffallen müssen, dass die Nato-Erweiterung
besonders in der Art und Weise würde Dissonanzen schaffen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch