Geheimnisverrat im Deutschen Bundestag
05.10.2015 00:55
Die Weitergabe eines als VS-Geheim eingestuften Dokumentes an die kurdische Terrororganisation PKK
Bundestagsabgeordnete und auch die Mitarbeiter des Deutschen
Bundestages sind ein Spiegelbild unserer Gesellschaft, mit allen menschlichen
Schwächen und leider auch kriminellen Energien. So ist es nicht verwunderlich, dass es auch in diesem Kreis
Straftaten wie Rauschgiftdelikte, Kinderpornografie sowie weiteres deliktisches
Verhalten gibt.
Im August diesen Jahres tauchte auf den Informationsplattformen der in Deutschland verbotenen kurdischen Terrororganisation PKK ein vom Deutschen Bundestag als geheim eingestuftes Dokument auf. Bei dem Schreiben handelt es sich um ein Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katrin Kunert (Die Linke). Gegenstand dieser Anfrage waren mögliche Erkenntnisse zu Waffenlieferungen der türkischen Regierung an syrische Rebellen. Wie die Welt am Sonntag vom 04. Oktober 2015 berichtete, bestreitet die Abgeordnete Katrin Kunert das geheime Papier fotografiert und weitergegeben zu haben. Kunert streitet darüber hinaus auch ab, weder die Antwort auf ihre Anfrage eingesehen zu haben, noch will sie Kontakt zu den für die Veröffentlichung verantwortlichen Redaktionen gehabt haben.
Nicht so sehr der Inhalt des geheimen Dokumentes gibt Anlass zu Sorge. Besorgniserregend ist vielmehr die Tatsache, dass aus dem Deutschen Bundestag gezielt geheime Informationen der PKK zur propagandistischen Unterstützung zur Verfügung gestellt worden sind. Wiederholt wurde die PKK von den höchsten deutschen Gerichten als terroristische Vereinigung eingestuft.
Der nun bekannt gewordene Fall des Verrates von Dienstgeheimnissen stellt eine vollkommen neue Qualität von Straftaten aus dem Deutschen Bundestag dar. Dieser Fall belegt offensichtlich den von BfV-Chef Maaßen im Mai diesen Jahres auf einem Symposium des BfV geäußerten Verdacht, dass „bestimmte Kreise die deutschen Nachrichtendienste sturmreif schießen“ möchten. Noch am 2. Oktober beklagte die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss Martina Renner die angebliche „prinzipielle Missachtung für jegliche parlamentarische Kontrolle“ durch den ehemaligen BND-Chef August Hanning.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
Warum werden diese Anfragen gestellt?
Welchen Zweck haben beispielsweise Anfragen nach Quellcodes von Software, behördeninternen Arbeitsabläufen oder anderen vertraulichen Informationen - zumal wenn der anfragende Abgeordnete diese dann offensichtlich nicht einsieht? Möchte man die Sicherheitsbehörden mit einer Flut von Anfragen lähmen oder sind die Antworten für die Veröffentlichungen in der Presse sowie diversen Internetblogs bestimmt?
Fest steht:
Das legitime Recht des Abgeordneten, seine parlamentarische Kontrollfunktion über das Instrument der kleinen Anfrage auszuüben, darf nicht für die gezielte Sabotage deutscher Sicherheitsbehörden oder gar zur Unterstützung international operierender Terrorgruppen missbraucht werden. Die vorsätzliche Missachtung deutscher Vorschriften und Gesetze, die gezielte Demontage deutscher Sicherheitsbehörden sowie die Unterstützung terroristischer Organisationen sind nicht mehr akzeptabel und dem Deutschen Bundestag unwürdig.
Wer auch immer der Verräter war, der an der Legitimität unseres Staates oder seiner Institutionen zweifelt, wem die bestehenden Gesetze Deutschlands gerade in Hinblick auf Menschen- und Freiheitsrechte sowie die Schranken der Meinungsfreiheit zu streng erscheinen: Er sollte wissen, wem er hier gedient hat. Denn eines steht ebenfalls fest: In der PKK gibt es diese Rechte nicht.
Im August diesen Jahres tauchte auf den Informationsplattformen der in Deutschland verbotenen kurdischen Terrororganisation PKK ein vom Deutschen Bundestag als geheim eingestuftes Dokument auf. Bei dem Schreiben handelt es sich um ein Antwortschreiben der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Katrin Kunert (Die Linke). Gegenstand dieser Anfrage waren mögliche Erkenntnisse zu Waffenlieferungen der türkischen Regierung an syrische Rebellen. Wie die Welt am Sonntag vom 04. Oktober 2015 berichtete, bestreitet die Abgeordnete Katrin Kunert das geheime Papier fotografiert und weitergegeben zu haben. Kunert streitet darüber hinaus auch ab, weder die Antwort auf ihre Anfrage eingesehen zu haben, noch will sie Kontakt zu den für die Veröffentlichung verantwortlichen Redaktionen gehabt haben.
Nicht so sehr der Inhalt des geheimen Dokumentes gibt Anlass zu Sorge. Besorgniserregend ist vielmehr die Tatsache, dass aus dem Deutschen Bundestag gezielt geheime Informationen der PKK zur propagandistischen Unterstützung zur Verfügung gestellt worden sind. Wiederholt wurde die PKK von den höchsten deutschen Gerichten als terroristische Vereinigung eingestuft.
Der nun bekannt gewordene Fall des Verrates von Dienstgeheimnissen stellt eine vollkommen neue Qualität von Straftaten aus dem Deutschen Bundestag dar. Dieser Fall belegt offensichtlich den von BfV-Chef Maaßen im Mai diesen Jahres auf einem Symposium des BfV geäußerten Verdacht, dass „bestimmte Kreise die deutschen Nachrichtendienste sturmreif schießen“ möchten. Noch am 2. Oktober beklagte die Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss Martina Renner die angebliche „prinzipielle Missachtung für jegliche parlamentarische Kontrolle“ durch den ehemaligen BND-Chef August Hanning.
Vor diesem Hintergrund stellen sich folgende Fragen:
Warum werden diese Anfragen gestellt?
Welchen Zweck haben beispielsweise Anfragen nach Quellcodes von Software, behördeninternen Arbeitsabläufen oder anderen vertraulichen Informationen - zumal wenn der anfragende Abgeordnete diese dann offensichtlich nicht einsieht? Möchte man die Sicherheitsbehörden mit einer Flut von Anfragen lähmen oder sind die Antworten für die Veröffentlichungen in der Presse sowie diversen Internetblogs bestimmt?
Fest steht:
Das legitime Recht des Abgeordneten, seine parlamentarische Kontrollfunktion über das Instrument der kleinen Anfrage auszuüben, darf nicht für die gezielte Sabotage deutscher Sicherheitsbehörden oder gar zur Unterstützung international operierender Terrorgruppen missbraucht werden. Die vorsätzliche Missachtung deutscher Vorschriften und Gesetze, die gezielte Demontage deutscher Sicherheitsbehörden sowie die Unterstützung terroristischer Organisationen sind nicht mehr akzeptabel und dem Deutschen Bundestag unwürdig.
Wer auch immer der Verräter war, der an der Legitimität unseres Staates oder seiner Institutionen zweifelt, wem die bestehenden Gesetze Deutschlands gerade in Hinblick auf Menschen- und Freiheitsrechte sowie die Schranken der Meinungsfreiheit zu streng erscheinen: Er sollte wissen, wem er hier gedient hat. Denn eines steht ebenfalls fest: In der PKK gibt es diese Rechte nicht.
erstellt von Vorbruecken, Denny
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zuletzt verändert:
05.10.2015 06:47
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