Erschreckend: Lammert hebt in Rede als Bundestagspräsident asdrücklich Angela Merkel hervor(...).
-------- Original-Nachricht --------
an die Damen und Herren im unrechtmäßig am 22.10.2013 neubestimmten Bundestags-
präsidium, sollten Sie nicht innerhalb der kommenden 14 Tage erkennbar ihren Pflichten
im Zusammenhang mit den umfassenden Strafanzeigen, mit jeweils dem schwer-
wiegenden Vorwurf des massiven Wahlbetrugs über unzulässige Wähler-Manipulationen
nachkommen, dann wird das Erstatten von Strafanzeigen gegen sie notgedrungen die
logische Konsequenz sein müssen !
Mit erwartungsvollenGrüßen Thomas Karnasch
Johannes Singhammer, ebenso unrechtmäßiges Mitglied in einem
unrechtmäßigen
neuen Bundestagspräsidium und obendrein ausgebildeter Rechtsanwalt, hätte es
eigentlich vorher wissen müssen:
Solange die erstatteten Strafanzeigen mit jeweils dem schwerwiegenden Vorwurf
des Wahlbetrugs über unzulässige Wähler-Manipulationen nicht wenigstens die
gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise bzw. gewissenhafte Abarbeitung
erfahren haben, so lange gibt es natürlich weder von der Bayernwahl, noch von
der Hessenwahl und ebenso wenig von der Bundestagswahl ein amtliches Endgültiges Endergebnis!
= Und damit auch keine neugebildeten Parlamente!
Und Bundestagspräsident Norbert Lammert hätte natürlich und selbstverständlich
aufgrund der gegen ihn ehobenen Täuschungsvorwürfe im Zusammenhang mit
dessen Doktor-Arbeit sein Amt als Bundestagspräsident ruhen lassen müssen!
Aufgrund der sehr bedeutenden Vorbildfunktion besonders von Bundestags-
abgeordneten und noch mehr vom Präsidenten des Deutschen Bundestages,
kann und darf der Präsident des Deutschen Bundestages nicht in Anbetracht
der Möglichkeit des Zutreffens der gegen ihn erhobenen Täuschungsvorwürfe
maßgeblich an der Konstituierung eines ohnehin in gewisser Weise nicht
rechtmäßig gewählten Parlaments mitwirken!
Anmerkung:
Könnte das Grundgesetz sprechen, dann würde es auch hierüber die Sprache
verlieren: Das unzureichende Verständnis eines Dr. der Soziologie im Zusamm-
menhang mit dem Erkennen dieses wie beschrieben in mehrfacher Hinsicht
unrechtmäßigen Handelns, dürfte zusätzlich für Irritationen im Zusammenhang
mit den gegen Norbert Lammert erhobenen Plagiatsvorwürfen sorgen!
Eine Neuwahl des Präsidiums des Deutschen Bundestages hätte selbst nach
einwandfreien Bundestagswahlen im Grunde nur unter einem Kandidatur-
Verzicht Lammerts' stattfinden dürfen!
Ohne Worte
Sprachlosigkeit und Politikverdrossenheit, also auch unrechtmäßiges Handeln
bzw. Verhalten dürften schlimmstenfalls innerhalb der Gesellschaft zunehmen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: | Liebe Damen und Herren im Deutschen Bundestag vor dem 22.10.2013, |
---|---|
Datum: | Wed, 23 Oct 2013 10:53:34 +0200 |
Von: | Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de> |
Antwort an: | unabhaengige-buergerinformation-zukunft@web.de |
Organisation: | Politiker unter kritischer Beobachtung |
An: | pressereferat@bundestag.de, mail@bundestag.de, fraktion@cducsu.de, frakmail@spdfraktion.de, fraktion@linksfraktion.de, info@gruene-bundestag.de, info@cdu.de, info@fdp.de, info@spd.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, info@csu-bayern.de |
an die Damen und Herren im unrechtmäßig am 22.10.2013 neubestimmten Bundestags-
präsidium, sollten Sie nicht innerhalb der kommenden 14 Tage erkennbar ihren Pflichten
im Zusammenhang mit den umfassenden Strafanzeigen, mit jeweils dem schwer-
wiegenden Vorwurf des massiven Wahlbetrugs über unzulässige Wähler-Manipulationen
nachkommen, dann wird das Erstatten von Strafanzeigen gegen sie notgedrungen die
logische Konsequenz sein müssen !
Mit erwartungsvollenGrüßen Thomas Karnasch
Bundestagspräsidium und Bundestag sind unrechtmäßig konstituiert worden und damit ungültig: massiver Wahlbetrug & Plagiatsverdacht gegen Lammert!
neuen Bundestagspräsidium und obendrein ausgebildeter Rechtsanwalt, hätte es
eigentlich vorher wissen müssen:
Solange die erstatteten Strafanzeigen mit jeweils dem schwerwiegenden Vorwurf
des Wahlbetrugs über unzulässige Wähler-Manipulationen nicht wenigstens die
gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise bzw. gewissenhafte Abarbeitung
erfahren haben, so lange gibt es natürlich weder von der Bayernwahl, noch von
der Hessenwahl und ebenso wenig von der Bundestagswahl ein amtliches Endgültiges Endergebnis!
= Und damit auch keine neugebildeten Parlamente!
Und Bundestagspräsident Norbert Lammert hätte natürlich und selbstverständlich
aufgrund der gegen ihn ehobenen Täuschungsvorwürfe im Zusammenhang mit
dessen Doktor-Arbeit sein Amt als Bundestagspräsident ruhen lassen müssen!
Aufgrund der sehr bedeutenden Vorbildfunktion besonders von Bundestags-
abgeordneten und noch mehr vom Präsidenten des Deutschen Bundestages,
kann und darf der Präsident des Deutschen Bundestages nicht in Anbetracht
der Möglichkeit des Zutreffens der gegen ihn erhobenen Täuschungsvorwürfe
maßgeblich an der Konstituierung eines ohnehin in gewisser Weise nicht
rechtmäßig gewählten Parlaments mitwirken!
Anmerkung:
Könnte das Grundgesetz sprechen, dann würde es auch hierüber die Sprache
verlieren: Das unzureichende Verständnis eines Dr. der Soziologie im Zusamm-
menhang mit dem Erkennen dieses wie beschrieben in mehrfacher Hinsicht
unrechtmäßigen Handelns, dürfte zusätzlich für Irritationen im Zusammenhang
mit den gegen Norbert Lammert erhobenen Plagiatsvorwürfen sorgen!
Eine Neuwahl des Präsidiums des Deutschen Bundestages hätte selbst nach
einwandfreien Bundestagswahlen im Grunde nur unter einem Kandidatur-
Verzicht Lammerts' stattfinden dürfen!
Ohne Worte
Sprachlosigkeit und Politikverdrossenheit, also auch unrechtmäßiges Handeln
bzw. Verhalten dürften schlimmstenfalls innerhalb der Gesellschaft zunehmen.
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch
Plagiatsvorwurf gegen Bundestagspräsident Lammert
Ein anonymer Plagiatsjäger beschuldigt Bundestagspräsident Norbert
Lammert, bei seiner Doktorarbeit getäuscht zu haben. Der
CDU-Politiker wehrt sich und lässt die Arbeit von der Uni Bochum
prüfen. Von
Manuel Bewarder und Lars-Marten Nagel
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