Donnerstag, 27. März 2014

Das Bundesverfassungsgericht versucht allenernstes sich den Wahlprüfungsbeschwerden zu verweigern!


Thomas Karnasch - Zum Scheerenberg 2 - 37186 Moringen - und Mitstreiter


An das Bundesverfassungsericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

Betrifft: Verfahrensfehler von seiten des Bundesverfassungsgerichts!

Wahlprüfungsbeschwerden eingereicht: bitte durch Unterschrift + weitersagen unterstützen!

Aktenzeichen: AR 345/14
Für die zwei weiteren Wahlprüfungsbeschwerden gibt es leider kein Aktenzeichen!


           Lieber Andreas Voßkuhle, Präsident am Bundesverfassungsgericht,
 Liebe Damen und Herren Mitglieder im Präsidium am Bundesverfassungsgericht,

am 14.01.2014 wurde beim Bundesverfassungsgericht eine Wahlprüfungsbeschwerde
gegen die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013 nachweislich per Telefax eingereicht!
Und am 21.01.2014 wurde jeweils eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die
Bundestagswahl und die Landtagswahl in Hessen vom 22.09.2013 beim Bundes-
verfassungsgericht ebenso nachweislich per Telefax eingereicht!

Natürlich war dabei ziemlich klar, dass das Bundesverfassungsgericht damit in
gewisser Weise überfordert sein würde. Der Sachverhalt in den Wahlprüfungs-
beschwerden übersteigt die Schwierigkeit im Vergleich zu den Verfassungs-
beschwerden um den ESM doch um einiges.
Hierbei geht es direkter um Verfehlungen von seiten der Politik.


Nicht nur dem Präsidenten am Bundesverfassungsgericht, Andreas Voßkuhle, war schon
vorher bekannt, dass Wahlprüfungsbeschwerden gegen die Landtagswahlen in Bayern
und Hessen und die Bundestagswahl von September 2013 dort eingereicht wurden.
Nicht nur Andreas Voßkuhle wusste wahrscheinlich aus seinen mittlerweile langjährigen
Erfahrungen am Bundesverfassungsgericht, dass die beim ("- Allgemeines Register -")
Bundesverfassungsgericht sozusagen die Vorarbeit leistenden Assistenten würden nicht
kompetent genug sein.

Das von Journalisten in Bildern festgehaltene seltsame Verhalten von Neu-
Verfassungsrichter und Ex-Karriere-Politiker Peter Müller deutete schon irgendwie
seltsames an. Selbstgefällig bewegte dieser seinen Oberkörper ruckartig: püh


Entschuldigung, was aber nicht dazu berechtigen kann, dass von seiten des Bundes-
verfassungsgerichts in offensichtlicher Art und Weise versucht wird, diese Wahl-
prüfungsbeschwerden in ihrer doch eindeutigen Rechtswirksamkeit in Abrede zu stellen!

Bedauerlicherweise kenne besonders ich aufgrund meiner zweijahrzehntelangen
Erfahrung im Umgang mit der Justiz so manche Verfahrensverweigerung, sowohl von
Gerichten als auch von Staatsanwaltschaften!
Wie Sie wahrscheinlich wissen, bin ich sowas wie ein politisch Verfolgter. Erstaunlicher-
weise habe ich trotzdem mehr Respekt vor Recht und Gesetz als viele Politiker.


So schreibt das Bundesverfassungsgericht mit Schreiben vom 13.03.2014:
"Ihre Telefaxe vom 21. Januar und 4. Februar 2014 sowie ihre E-Mails vom 17. Januar
2014 und ihr Telefax vom 24. Februar 2014

Hiesiges Schreiben vom 5. Februar 2014"
 ...
"Ergänzend darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass für Verfahrensanträge (z.B.
Verfassungsbeschwerde) beim Bundesverfassungsgericht nach § 23 Abs. 1 BVerfGG
die Schriftform gilt. Sie können damit nicht rechtswirksam per E-Mail eingereicht werden."

Dabei wurden nachweislich klar ersichtlich nur diese E-Mails u.a. Adressaten zur
Information an das Bundesverfassungsgericht übermittelt!
Was das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich leicht hätte feststellen können!
Doch auch die einzigen -unten auszugsweise eingefügten- an das Bundesverfassungs-
gericht gesendeten E-Mails wurden am Bundesverfassungsgericht offensichtlich nur
oberflächlich in Augenschein genommen!

"An alle juristischen/rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Bayern" - ist klar ersichtlich
gleich mit dem ersten Absatz zu lesen!

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Wahlprüfungsbeschwerde um die Landtagswahl in Bayern vom 15.09.2013( und 22.09.2013)
Datum: Fri, 17 Jan 2014 09:29:53 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An: sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, info@gruene.de, info@die-linke.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>



-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Re: Absender: Thomas Karnasch, unabhängiger international anerkannter Philosoph
Datum: Fri, 17 Jan 2014 12:07:49 +0100
Von: Politiker unter kritischer Beobachtung <politiker-unter-kritischer-beobachtung@web.de>
An: sekretariat.rw@uni-bayreuth.de, dekan.rw@uni-bayreuth.de, dekanat@jura.uni-wuerzburg.de, dekan@jura.uni-augsburg.de, dekan@Jura.Uni-Augsburg.DE, dekanat.jura@uni-passau.de, info@uni-tuebingen.de, info@jura.uni-erlangen.de, webmaster@jura.uni-erlangen.de, studienberater@jura.uni-erlangen.de, kontakt@uni-regensburg.de, dekan@uni-regensburg.de, info@uni-regensburg.de, dekanat@jura.uni-muenchen.de, mail@stephan-lorenz.de, korioth@jura.uni-muenchen.de, bverfg@bundesverfassungsgericht.de, bverfg-technik@jurix.jura.uni-saarland.de, besucherdienst@bundesverfassungsgericht.de, Thomas Karnasch <thomaskarnasch@gmail.com>



Eine Gesellschaft - die in diesem Fall auch die Ihrige und die Unsrige ist - kann und darf
nicht durch eine offensichtliche Verfahrensverweigerung bestraft werden, nur weil die
durch den Gesetzgeber - also die Politik - gestaltete Gesetzgebung dafür unzureichend
ist. Nur weil die Justiz - in diesem Fall durch das Bundesverfassungsgericht - sich
weitestgehend angewöhnt hat, gegen die selbstverständlich nicht heilige Politik nach
Möglichkeit kein Verfahren aufzunehmen. Weil die Justiz - das muss endlich mal
ausgesprochen werden - bedauerlicherweise in Wirklichkeit u.a. in der Weise nicht
unabhängig ist, wenn es um gesetzeswidrige Verfehlungen eben begangen durch Politiker geht!


Ich bin in der Justiz nicht sonderlich beliebt, weil ich über ein außergewöhnliches soziales
Intellekt verfüge und so auch verantwortungsbewußt nachhake. Und so schon so manche
Ungereimtheit offengelegt habe. Ich liege mit meinen Darlegungen meistens mindestens mehr richtig.

In einem demokratischen Rechtstaat hat die Gesellschaft das Recht, dass besonders
schwerwiegende Verfehlungen, begangen in diesem Fall auch noch durch die gesetz-
gebende Politik, entsprechend aufgearbeitet werden!
Immerhin wurde in den Wahlprüfungsbeschwerden ein möglicher Gegenstandswert von
einer Billion Euro beziffert.

Dabei gibt es den Straftatbestand der Wählertäuschung mit § 108a StGB!

Den oder die Paragraphen, welche die Vereidigung, in diesem Fall von Politikern,
also von Volksvertretern regelt, gibt es zudem auch. Beide gesetzlichen Regelungen
wurden in den Wahlprüfungsbeschwerden weitreichend mit Quellenangaben ausgeführt:

- Richter des Bundesverfassungsgerichts - von Wikipedia als Quelle

Laut Bundesverfassungsgerichtsgesetz (§ 11 Abs. 1 BVerfGG) leisten Richter des
Bundesverfassungsgerichts bei Antritt ihres Amtes vor dem Bundespräsidenten folgenden Eid:
„Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“
Wird der Eid durch eine Richterin geleistet, so treten an die Stelle der Worte „als
gerechter Richter“ die Worte „als gerechte Richterin“.
Nach Abs. 2 ist eine andere religiöse Beteuerungsformel gestattet; nach Abs. 3 kann
diese auch weggelassen werden. -


Hätte sich das Bundesverfassungsgericht seiner Pflicht von Anfang an gestellt und die Wahlprüfungsbeschwerden verantwortungsbewußt in Augenschein genommen, dann
hätte auch aufgrund der mit Dokumenten von verschiedenen Staatsanwaltschaften
belegten Darlegungen ersichtlich werden müssen, dass die im Vorfeld der eingereichten
Wahlprüfungsbeschwerden erstatteten Strafanzeigen praktisch in keinster Weise
pflichtgemäß behandelt wurden!
Erstmal soweit!

Was zum weiteren die Rechtswirksamkeit der eingereichten Wahlprüfungsbeschwerden unterstreicht!
Mit herzlichen Grüßen Thomas Karnasch

Hingegen wurde der hier an das Bundesverfassungsgericht gesendete Schriftsatz gar nicht erwähnt.
28.02.2014 17:09
Ihr Fax an Wahlprüfungsbeschwerden - wichtiger Nachtrag! (+49 721 9101382) wurde ERFOLGREICH VERS...

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